Nordirland: Sonderstatus seit 01.01.2021

Für Sie haben wir Informationen zu den zoll- und steuerrechtlichen Besonderheiten im Warenverkehr mit Nordirland zusammengestellt, die seit dem 1. Januar 2021 gelten.
Das im Austrittsabkommen festgeschriebene Nordirland-Protokoll legt fest, dass Nordirland Teil des UK-Zollgebietes ist. Gleichzeitig aber finden alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung. Ebenso wird der EU-Zollkodex angewandt. Dies bedeutet, dass Nordirland zwar zum Zollgebiet United Kingdom (UK) gehört, aber zollrechtlich so behandelt wird, als ob es zum Zollgebiet der Europäischen Union (EU) gehören würde.

Zollanmeldungen sind nicht notwendig.

Warenverkehre nach Nordirland müssen seit dem 1. Januar 2021 in der EU-Intra-Handelsstatistik gemeldet werden. Anzugeben ist „XI“. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen mit Ziel bzw. Start „Nordirland“ ist von Unternehmen in der Intrastatmeldung bei „Bestimmungsmitgliedstaat“/„Versendungsmitgliedstaat“ (Feld 8a) ausschließlich „XI“ anzugeben.
Weitere Informationen zu Codierung sind als Download in der ATLAS-Info 0092/20 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 377 KB) abrufbar.

Auch im Sinne der Exportkontrolle gilt Nordirland weiter als EU-Gebiet.

Lieferungen mit dem Ziel Irland, die lediglich über das Gebiet Großbritanniens transportiert werden, sind weiterhin innergemeinschaftliche Lieferungen. Die Abwicklung entspricht praktisch einer Lieferung zwischen Deutschland und Frankreich, die durch die Schweiz führt. Hier wird das gemeinsame Versandverfahren für Unionswaren (T2) angewendet. Dies wird durch den Transporteur abgewickelt.
Weitere Informationen zum Handel mit Nordirland stellt die britische Regierung auf ihrer → Website zur Verfügung.
Die Außenhandelskammer Großbritannien hat ein Merkblatt zum Warenverkehr mit Nordirland, insbesondere im Online-Handel, veröffentlicht, das unter “Weitere Informationen” abrufbar ist.
Auch Germany Trade and Invest hält → Informationen bereit.

Präferenzursprung

Achtung! Beim Thema „Ursprungseigenschaften“ wird nicht zwischen Großbritannien (GB) und Nordirland (NI) unterschieden.
Es gibt nur einen gemeinsamen Ursprung für das Vereinigte Königreich (VK). Aus diesem Grund werden auch Waren aus NI nicht mehr wie EU-Präferenzwaren betrachtet und im Rahmen einer Präferenzkalkulation nicht mehr als ursprungsbestimmend für EU-Präferenzware akzeptiert. Waren aus dem VK fließen dann als „Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft“ in die Berechnung des präferenziellen EU-Ursprungs mit ein. Dies kann zu einem Verlust der EU-Präferenz-Eigenschaft und somit zum Verlust der Zollvergünstigung führen. 

Marktzugangsregeln

Das Nordirland-Protokoll zum Austrittsabkommen sieht vor, dass NI im EU-Binnenmarkt für Waren bleibt. Folglich kann es unterschiedliche Produktanforderungen in GB und in NI geben. Für Nordirland gelten Sonderregelungen:
  • CE/UKCA: Die neuen Regelungen zur UKCA-Kennzeichnung finden auf Nordirland keine Anwendung. Für den nordirischen Markt kann weiterhin die CE-Kennzeichnung verwendet werden.
    UKCA-Kennzeichnung
  • REACH: Die  Änderungen in Bezug auf REACH gelten nicht für Nordirland. Waren können unter den bisher bestehenden Bedingungen nach Nordirland exportiert werden → REACH
  • Lebensmittelkennzeichnung: Für den nordirischen Markt finden weiterhin die EU-Vorschriften Anwendung. Es ist jedoch möglich, dass auch für Nordirland künftig Änderungen des Labels vorgenommen werden müssen.
  • Medizinprodukteregulierung: In NI wird weiterhin die EU-Medizinprodukteregulierung gelten. Das bedeutet, dass sowohl die MDR- als auch die IVDR-Verordnung in Nordirland angewendet werden, obwohl diese Vorschriften in Großbritannien nicht in Kraft treten werden.
    MDR-Informationen

VAT – Value Added Tax

Die VAT-Nummer ist eine andere Bezeichnung für die Steuernummer. Sie steht für den Begriff “Valued Added Tax”, also Mehrwertsteuer.
Deutsche Exporteure von Waren stellen kein VAT in Rechnung - dabei handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Irische VAT-Nummern können weiterhin über das EU-Onlineportal verifiziert werden: https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
Dort findet sich auch ein Hinweis zu Nordirland im Speziellen. Firmen in Nordirland erhalten eine neue VAT-Nummer mit dem Vorsatz XI für innergemeinschaftliche Lieferungen.

Achtung: Dies gilt nicht für Dienstleistungen!

Das “Windsor-Framework”

Das Nordirland Protokoll wurde als Teil des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (VK) im Jahr 2020 eingeführt, um eine Zollgrenze zwischen Nordirland und der Republik Irland zu vermeiden. Allerdings hat das Nordirland-Protokoll zu einigen Problemen geführt, die nicht nur den Warenhandel betreffen. Doch jetzt gibt es einen Plan, der Abhilfe schaffen soll. Das sogenannte → Windsor Framework ändert und ergänzt das bestehende Protokoll. Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich auf neue Regelungen für den Warenverkehr zwischen Nordirland und Großbritannien geeinigt. Insbesondere wird der → Handel mit Lebensmitteln einfacher.
Quelle: GTAI