Britischer Standard: Die UKCA-Kennzeichnung

Wir haben für Sie Informationen rund um die UKCA-Kennzeichnung und den sogenannten "Authorised Representative" zusammengestellt. Die gute Nachricht vorab: Die UK-Regierung wird die CE-Kennzeichnung weiterhin anerkennen, die Pflicht zur UKCA-Kennzeichnung wurde weitestgehend abgeschafft. Lediglich für einige Produktgruppen, wie Medizinprodukte, gibt es weiterhin Anforderungen zur UKCA-Kennzeichnungspflicht.
Die Vorgaben zur UKCA-Kennzeichnung traten am 1. Januar 2021 in Kraft. Zunächst war der 1. Januar 2022 Stichtag für die Umstellung von CE- auf das UKCA-Zeichen für den Warenvertrieb in United Kingdom (UK). Dies wurde nun bereits zum dirtten mal nach hinten verschoben.
Erfahren Sie mehr dazu auf den → Seiten der britschen Regierung. Die BBC berichtete am 02.08.2023 im Artikel.
Es wurde entschieden, dass die CE-Kennzeichnung für 18 Produktgruppen weiterhin verwendet werden kann. UKCA-Anforderungen bestehen weiterhin für einige Produkte, wie bspw. Medizinprodukte.

Liste der 18 Produktgruppen


  •     Spielzeug
  •     pyrotechnische Erzeugnisse
  •     Sportboote und Wassermotorräder
  •     einfache Druckbehälter
  •     Elektromagnetische Verträglichkeit
  •     nichtselbsttätige Waagen
  •     Messgeräte
  •     Messbehälter Flaschen
  •     Aufzüge
  •     Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
  •     Funkgeräte
  •     Druckgeräte
  •     Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  •     Gasgeräte
  •     Maschinen
  •     Geräte für die Verwendung im Freien
  •     Aerosole
  •     elektrische Niederspannungsgeräte

Produktgruppen mit UKCA-Anforderung

Für Medizinprodukte, Bauprodukte, Seilbahnen, ortsbewegliche Druckgeräte, unbemannte Luftfahrtsysteme, Schienenfahrzeuge, Schiffsausrüstung und Ökodesign gibt es unterschiedliche Vorschriften. Die für diese Sektoren zuständigen Dienststellen haben ihre Pläne entweder bereits mitgeteilt oder werden sie zu gegebener Zeit mitteilen.

Hintergrund

Ursprünglich waren Unternehmen im Rahmen des Brexit verpflichtet Waren mit der UKCA-Kennzeichnung zu versehen und diese natürlich auch nach diesen nationalen Anforderungen zu testen. Angesichts der anhaltenden Auswirkungen der COVID-19 Pandemie wird Unternehmen mehr Zeit eingeräumt, um ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Die UKCA-Anforderungen spiegeln die CE-Kennzeichnungsregeln wider, was bedeutet, dass der Name und die Adresse des Herstellers auf dem Produkt, der Verpackung oder der zugehörigen Dokumentation angegeben sein müssen. Wenn der Hersteller nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist, müssen auch Name und Adresse des britischen Importeurs angegeben werden auf dem Produkt, der Verpackung oder der zugehörigen Dokumentation.
Eine Zertifizierung durch eine benannte Stelle ist teilweise nicht notwendig → weitere Informationen auf Englisch.
Ihr Ansprechpartner vor Ort ist die Auslandshandelskammer (AHK) Großbritannien. Ihre Marktexperten haben ebenfalls → Informationen zum Thema UKCA Labelling zusammengefasst.
Auf diesen Seiten hält die AHK auch eine Liste mit Authorised Representatives vor.
Manchmal müssen Unternehmen auch andere Vertreter haben, wie zum Beispiel für die DSGVO in Großbritannien, daher nutzen viele ihre Importeure oder Unternehmen, die diesen Service anbieten.
Das → AHK-Merkblatt zur UKCA finden Sie unter "Weitere Informationen".
Eine gute Quelle sind auch die Seiten der britischen Regierung (in englischer Sprache):
Hier geht es u.a. zu einer → Auflistung der relevanten EU Legislation und den UK-Pendants dazu, die Sie überprüfen müssten sowie hier zu → Ihren rechtlichen Verpflichtungen.
Unter diesem → Link gibt es auch eine Auflistung zu den Produkten, bei denen eine Eigenerklärung ausreicht.
Ein Bevollmächtigter mit Sitz im Vereinigten Königreich ist für Medizinprodukte, Kosmetik und ggf. Chemikalien vorgeschrieben. Eine vollständige Liste, für welche Waren das gilt, liegt vom britischen Department for International Trade (DIT) leider bislang nicht vor. Dem Step by Step Guide (siehe "Weitere Informationen") ist zu entnehmen, dass allgemein keine Verpflichtung besteht, einen Bevollmächtigten zu benennen.
In der Regel erhält der bisherige Händler den Status als Importeur und hat die damit verbundenen Pflichten zu beachten. Ob ein Authorised Representative beauftrag wird oder nicht, ist oftmals eine wirtschaftliche Entscheidung (z.B. bei Lieferung an viele kleine Händler, die die Importeurspflichten nicht übernehmen können).
Auch Tochtergesellschaften im Vereinigten Königreich können die Aufgaben eines Authorised Representative übernehmen. Abhängig davon, was vereinbart wird, kann die Tochtergesellschaft als Authorised Representative Verantwortlichkeiten des Importeurs übernehmen und z.B. die Kontaktdaten auf dem Label angeben.
Die Briten haben die gesamte EU-Gesetzgebung in britisches Recht übernommen, sodass man davon ausgehen kann, dass nur dann ein Bevollmächtigter gebraucht wird, wenn es auch in der relevanten EU-Gesetzgebung vorgeschrieben ist. Die Änderungen, die aktuell in Kraft treten, haben die Briten nicht mehr übernommen.
Um spezifische Fragen zu klären empfiehlt es sich, die British Standards Institution zu kontaktieren:
BSI Group Deutschland GmbH
T: +49 (0) 69 2222 8 9200
E-Mail: info.de@bsigroup.com
www.bsigroup.com
Auf den → Seiten der BSI finden Sie viele Informationen rund um UKCA Labelling sowie kostenfreie Webinaraufzeichnungen zu diesem Thema.

Update der britischen Regierung

(Stand 12.07.2022)
Die britische Regierung möchte den Unternehmen die Einhaltung der Änderungen erleichtern. Deshalb werden vier Maßnahmen eingeführt werden, um die Unternehmen bei der Einführung von UKCA zu unterstützen. Diese Maßnahmen sollen den Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften verringern und Kosten verhindern, die an die Verbraucher weitergegeben werden könnten. Diese Änderungen gelten für BEIS-Sektoren, die die UKCA-Kennzeichnung benötigen. Diese Maßnahmen sind laut der britischen Regierung folgende:
  • Die Regierung wird die Kosten für die erneute Prüfung der UKCA-Zertifizierung senken, indem sie es ermöglicht, dass Zertifikate von Konformitätsbewertungsstellen der EU (Europäische Union), die vor Ende dieses Jahres ausgestellt wurden, als Grundlage für die Zertifizierung der UKCA-Kennzeichnung verwendet werden können (einschließlich einer speziellen Regelung für Bauprodukte über das Ministerium für Bauwesen, Wohnungsbau und Kommunen). Dies wird Doppelarbeit und unmittelbar höhere Kosten für die Unternehmen verhindern.
  • Die Regierung wird sicherstellen, dass es nicht notwendig ist, bereits importierte Produkte erneut zu prüfen, da diese Produkte als bereits auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht gelten. Dadurch wird eine kostspielige und unnötige Neuetikettierung der vorhandenen Bestände für die Unternehmen vermieden.
  • Die Regierung wird gewährleisten, dass Ersatzteile, die Waren reparieren oder ersetzen, die bereits auf dem britischen Markt sind, die gleichen Anforderungen erfüllen können wie die Waren, die sie reparieren oder ersetzen. Dies wird es ermöglichen, dass Produkte und Waren, die Ersatzteile benötigen, weiterhin gewartet werden können.
Die Regierung wird es bis zum 31. Dezember 2025 zulassen, dass die UKCA-Kennzeichnung und die Angaben zum Importeur mittels eines Aufklebers oder eines Begleitdokuments auf den Produkten angebracht werden können. Dies soll es den Unternehmen ermöglichen, ihr Produktdesign anzupassen, um Änderungen der Kennzeichnung zu einem günstigen und kosteneffektiven Zeitpunkt zu berücksichtigen.