Brexit und Steuern: Kompakte Informationen
Der Austritt von Großbritannien aus der Europäischen Union bringt besondere steuerlichen Regelungen mit sich, die es zu beachten geben wird. Wir haben für Sie wichtige Gesetzesregelungen zusammengestellt. Diese Themen werden ständig aktualisiert.
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Brexit und Umsatzsteuer
(Nr. 5856616)
Was Unternehmen mit Liefer- und Leistungsbeziehungen in das Vereinigte Königreich seit dem 1. Januar 2021 beachten müssen.
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Einfuhr von Kleinsendungen aus Vereinigtem Königreich
(Nr. 5003448)
Das Vereinigte Königreich sieht eine erleichterte Abfertigung für Waren bis 135 Pfund vor.
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Vorsteuervergütung mit dem VK
(Nr. 5072656)
Mit Schreiben vom 15.03.2021 hat das Bundesministerium für Finanzen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG im Vorsteuer-Vergütungsverfahren mit dem Vereinigten Königreich anerkannt.
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Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer
(Nr. 5013452)
Seit 2021 gibt es die Möglichkeit einer zeitlich verschobenen Verrechnung der Umsatzsteuer bei Einfuhren in das Vereinigte Königreich. Informationen dazu sind in einem Merkblatt abrufbar, das wir Ihnen zur Verfügung stellen
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BMF: Brexit und Umsatzsteuer
(Nr. 4983716)
Das Anwendungsschreiben des Bundesministerium für Finanzen vom 10. Dezember 2020 enthält Hinweise zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Brexit auf Ihr Unternehmen.