Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer

Mit dem 1. Januar 2021 traten Änderungen bei der Einfuhrumsatzsteuer im Vereinigten Königreich (VK) in Kraft.
Britische Einfuhrumsatzsteuer fällt nun unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zum Zeitpunkt der Einfuhr an. Stattdessen kann sie in der britischen Umsatzsteuererklärung zusammen mit dem Vorsteuerabzug gemeldet werden, was eine zeitgleiche Verrechnung beider Positionen zur Folge hat („Postponed VAT Accounting“). → Dies schafft Liquiditätsvorteile, da die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer entfällt und somit die Einfuhren umsatzsteuerlich, ähnlich einem Reverse-Charge-Verfahren, zu melden sind.
Die AHK Großbritannien hat die Kriterien sowie weitere Informationen hierzu im Merkblatt ´Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer - Postponed VAT Accounting´ zusammengestellt, das wir Ihnen unter “Weitere Informationen” zur Verfügung stellen.