Warennummer/Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
Im Außenhandel werden Waren nach Warennummern (Zolltarifnummern/HS-Codes) klassifiziert. Im Warenverzeichnis lassen sich die Nummern recherchieren.
Bedeutung
Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Waren werden immer nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer (Zolltarifnummer). Anhand der Warennummer werden die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die jeweils erforderlichen Dokumente.
Jährliche Änderung - Bezug des Verzeichnisses
Zum 1. Januar eines jeden Jahres ändern sich traditionell die Warennummern. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gibt die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik im Internet bekannt.
Aufbau der Warennummer
Für die Warennummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe. Je nach Vorgang sind entweder die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben.
- Einfuhr in die EU: 11-stellige Codenummer
- Ausfuhr aus der EU: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
- Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
Übersicht über die förmliche Gliederung der 11-stelligen Codenummer
Komplizierte Einreihung - Grundlagen
Die Zuordnung von Waren zu Warennummern (Fachsprache: Einreihung) ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, da das Warenverzeichnis abstrakt ist und auch die Klassifikation von Waren ermöglichen muss, die eben erst erfunden werden. Die Grundlagen zur Einreihung befinden sich - häufig unbeachtet - am Beginn des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. Die sogenannten Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Warenverzeichnisses (AV) führen in vielen Fällen zu einer klaren Einreihung. Dort finden sich Regelungen zu:
Ein ergänzendes Hilfsmittel zur Einreihung sind die "Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur" der EU-Kommission. Die Erläuterungen werden als wichtiges Hilfsmittel zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen angesehen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein. Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur finden ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die Erläuterungen finden Sie in der Servicespalte neben diesem Text. Die letzte Fassung ist am 6. Mai 2011 herausgegeben worden.
(Verbindliche) Auskünfte zur richtigen Warennummer
Trotz dieser Hilfsmittel gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen, welche Warennummer anzuwenden ist. Es ist auch denkbar, dass dieselbe Ware bei unterschiedlichen Zollstellen unterschiedlich eingereiht wird. Für ein Unternehmen ist dies problematisch, da Änderungen weitreichende Konsequenzen, beispielsweise im Zollsatz oder bei den erforderlichen Dokumenten haben. Es gibt folgende Klärungsmöglichkeiten:
Tipp 1: vZTAs werden in der Regel nur für Einfuhren erteilt, nicht aber für Ausfuhren. Es ist aber immer denkbar, dass Sie Waren, die Sie heute ausführen, künftig einführen möchten. Dann würden Sie die vZTA für eine geplante Einfuhr beantragen und somit den Antrag begründen.
Tipp 2: die bereits erteilten vZTA können in einer EU-Datenbank recherchiert werden. Den Zugang und eine Anleitung zur Datenbank finden Sie in der Servicespalte neben diesem Text. Tipp 3: wenn Sie die Warenummer für eine Ausfuhr benötigen, können Sie die Hilfe des Statistischen Bundesamtes in Anspruch nehmen. Basis der Warennummer: das Harmonisierte System
Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels ist eine sechsstellige, weltweit gültige Nomenklatur. Diese stellt die Basis für die achtstellige Warennummer der EU dar. Änderungen der Warennummer/des Harmonisierten Systems betreffen alle Bereiche der Wareneinfuhr und der Warenausfuhr, wie z. B.
Weiterhin kann es international zu unterschiedlichen Auslegungen der Warennummer kommen, wenn einzelne Staaten noch HS 2012 anwenden, andere aber bereits HS 2017. Derzeit sind 155 Staaten Vertragsparteien des Harmonisierten Systems. Insgesamt wird das System von mehr als 200 Staaten bzw. Wirtschaftsunionen angewendet.
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Details sind auch abrufbar unter "Weitere Informationen".