Warennummer/Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik

Im Außenhandel werden Waren nach Warennummern (Zolltarifnummern/HS-Codes) klassifiziert. Im Warenverzeichnis lassen sich die Nummern recherchieren.

Bedeutung

Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Waren werden immer nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer (Zolltarifnummer). Anhand der Warennummer werden die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die jeweils erforderlichen Dokumente.

Jährliche Änderung - Bezug des Verzeichnisses

Zum 1. Januar eines jeden Jahres ändern sich traditionell die Warennummern. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gibt die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik im Internet bekannt.

Aufbau der Warennummer

Für die Warennummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe. Je nach Vorgang sind entweder die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben.
  • Einfuhr in die EU: 11-stellige Codenummer
  • Ausfuhr aus der EU: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
  • Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
Übersicht über die förmliche Gliederung der 11-stelligen Codenummer
Beispiel (aus www.zoll.de):
lebende Wildpferde
Codenummer:
01
Kapitel - Harmonisiertes System
0101
Position - Harmonisiertes System
0101 90
Unterposition - Harmonisiertes System
0101 9019
Unterposition - Kombinierte Nomenklatur
0101 9019 00
Unterposition - TARIC
0101 9019 00 9
Codenummer - Elektronischer Zolltarif

Komplizierte Einreihung - Grundlagen

Die Zuordnung von Waren zu Warennummern (Fachsprache: Einreihung) ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, da das Warenverzeichnis abstrakt ist und auch die Klassifikation von Waren ermöglichen muss, die eben erst erfunden werden. Die Grundlagen zur Einreihung befinden sich - häufig unbeachtet - am Beginn des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. Die sogenannten Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Warenverzeichnisses (AV) führen in vielen Fällen zu einer klaren Einreihung. Dort finden sich Regelungen zu:
  • unvollständige Waren
  • Mischungen
  • Verpackungen
  • Zweifelsfällen, wenn mehrere Warennummern in Frage kommen:
    • Verwendungszweck sticht Material (Zweck vor Stoff)
    • genauere Beschreibung sticht allgemeine Beschreibung
    • größere Warennummer sticht kleinere
Ein ergänzendes Hilfsmittel zur Einreihung sind die "Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur" der EU-Kommission. Die Erläuterungen werden als wichtiges Hilfsmittel zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen angesehen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein. Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur finden ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die Erläuterungen finden Sie in der Servicespalte neben diesem Text. Die letzte Fassung ist am 6. Mai 2011 herausgegeben worden.

(Verbindliche) Auskünfte zur richtigen Warennummer

Trotz dieser Hilfsmittel gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen, welche Warennummer anzuwenden ist. Es ist auch denkbar, dass dieselbe Ware bei unterschiedlichen Zollstellen unterschiedlich eingereiht wird. Für ein Unternehmen ist dies problematisch, da Änderungen weitreichende Konsequenzen, beispielsweise im Zollsatz oder bei den erforderlichen Dokumenten haben. Es gibt folgende Klärungsmöglichkeiten:
  • unterschiedliche Auffassungen innerhalb eines Hauptzollamtsbezirks: Klärung durch das zuständige Hauptzollamt. Dies geschieht in der Regel pragmatisch "hinter den Kulissen"
  • unterschiedliche Auffassungen innerhalb Deutschlands: Klärung durch das Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM) Dresden. Eine solche Auskunft ist zwar nicht rechtsverbindlich, sollte aber in der Regel für eine einheitliche Handhabung ausreichen.
  • unterschiedliche Auffassungen innerhalb der EU bzw. Wunsch nach verbindlicher Auskunft: hierzu gibt es das Instrument der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Diese wird vom Hauptzollamt Hannover erteilt, sie ist grundsätzlich drei Jahre gültig und bindet die Verwaltung und den Inhaber EU-weit. 
Tipp 1: vZTAs werden in der Regel nur für Einfuhren erteilt, nicht aber für Ausfuhren. Es ist aber immer denkbar, dass Sie Waren, die Sie heute ausführen, künftig einführen möchten. Dann würden Sie die vZTA für eine geplante Einfuhr beantragen und somit den Antrag begründen.

Tipp 2: die bereits erteilten vZTA können in einer EU-Datenbank recherchiert werden. Den Zugang und eine Anleitung zur Datenbank finden Sie in der Servicespalte neben diesem Text.

Tipp 3: wenn Sie die Warenummer für eine Ausfuhr benötigen, können Sie die Hilfe des Statistischen Bundesamtes in Anspruch nehmen.

Basis der Warennummer: das Harmonisierte System

Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels ist eine sechsstellige, weltweit gültige Nomenklatur. Diese stellt die Basis für die achtstellige Warennummer der EU dar. Änderungen der Warennummer/des Harmonisierten Systems betreffen alle Bereiche der Wareneinfuhr und der Warenausfuhr, wie z. B.
  • die Anmeldung der zutreffenden Codenummer
  • die Ermittlung des anzuwendenden Abgabensatzes
  • die Einkaufs- und/oder Verkaufspreiskalkulation
  • die Wahrnehmung der Pflichten eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
  • die Ausstellung oder Anerkennung von Präferenznachweisen oder
  • die Außenhandelsstatistik und die Intrastat.
Weiterhin kann es international zu unterschiedlichen Auslegungen der Warennummer kommen, wenn einzelne Staaten noch HS 2012 anwenden, andere aber bereits HS 2017. Derzeit sind 155 Staaten Vertragsparteien des Harmonisierten Systems. Insgesamt wird das System von mehr als 200 Staaten bzw. Wirtschaftsunionen angewendet.
Details sind auch abrufbar unter "Weitere Informationen".