Warennummer/Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik

Im Außenhandel werden Waren nach Warennummern (Zolltarifnummern/HS-Codes) klassifiziert. Im Warenverzeichnis lassen sich die Nummern recherchieren.

Bedeutung

Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Waren werden immer nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer (Zolltarifnummer). Anhand der Warennummer werden die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die jeweils erforderlichen Dokumente.

Warenverzeichnis 2026

Zum 1. Januar eines jeden Jahres ändern sich traditionell die Warennummern. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gibt die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik im Internet bekannt.
Das komplette Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 ist online abrufbar.
Hinweis: Es genügt nicht, nur die Warennummern zu vergleichen, da sich inhaltliche Änderungen ergeben können. Es kann vorkommen, dass eine bisherige Warennummer aus dem Vorjahr weiterhin existiert, die Ware jedoch einer neuen Nummer zugeordnet werden muss. Zur Ermittlung der korrekten Warentarifnummer bietet die Warenverzeichnis-Suchmaschine eine intuitive Unterstützung.

Aufbau der Warennummer

Das internationale 6-stellige Harmonisierte System (HS) bildet die Basis der Warennummer. Die jeweiligen nationalen Zolltarife bauen weltweit darauf auf.
Beispiel aus Zoll.de
Codenummer Bezeichnung
01 Kapitel - Harmonisiertes System
0101 Position - Harmonisiertes System
0101 90 Unterposition - Harmonisiertes System
0101 9019 Unterposition - Kombinierte Nomenklatur
0101 9019 00 Unterposition - TARIC
0101 9019 00 9 Codenummer - Elektronischer Zolltarif
Je nach Vorgang sind entweder die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben:
  • Einfuhr nach Deutschland: 11-stellige Codenummer
  • Einfuhr in die EU: 10-stelliger TARIC
  • Ausfuhr aus der EU und Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
Das Harmonisierte System wird alle fünf Jahre aktualisiert. Die Welthandelsorganisation (WTO) hat ein Online-Tool namens HS-Tracker eingeführt, das die Nachverfolgung von Änderungen im Harmonisierten System erleichtern soll.

Komplexe Einreihung - Grundlagen

Die Zuordnung von Waren zu Warennummern (Einreihung) ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, da das Warenverzeichnis abstrakt ist und auch die Klassifikation von Waren ermöglichen muss, die eben erst erfunden werden. Die Grundlagen zur Einreihung befinden sich am Beginn des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik.
Die sogenannten Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Warenverzeichnisses (AV) führen in vielen Fällen zu einer klaren Einreihung.
Dort finden sich Regelungen zu:
  • unvollständige Waren
  • Mischungen
  • Verpackungen
  • Zweifelsfällen, wenn mehrere Warennummern in Frage kommen:
    • Verwendungszweck sticht Material (Zweck vor Stoff)
    • genauere Beschreibung sticht allgemeine Beschreibung
    • größere Warennummer sticht kleinere
Ein ergänzendes Hilfsmittel zur Einreihung sind die "Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur" der EU-Kommission. Die Erläuterungen werden als wichtiges Hilfsmittel zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen angesehen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein. Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur finden ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif.

Auskünfte zu den Warennummern

Unverbindliche Auskünfte

  • Die Recherche in der EU-Datenbank vZTA, mit ihrem umfangreichen Stichwortverzeichnis, ermöglicht das Auffinden aktuell gültiger und erteilter verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA). Oftmals reicht dies aus, um rasch zu einem verlässlichen Ergebnis zu gelangen.
  • Eine Klärung kann durch das zuständige Hauptzollamt oder die zentrale Auskunftstelle des Zolls erfolgen. Obwohl solche Auskünfte nicht rechtsverbindlich sind, reichen sie normalerweise für eine einheitliche Handhabung aus.
  • Support des Statistischen Bundesamtes

Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)

Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) legt eine Warennummer rechtsverbindlich fest. Sie wird vom Hauptzollamt Hannover ausgestellt, ist in der Regel drei Jahre gültig und hat EU-weite Verbindlichkeit. Details zur vZTA sind auf der Webseite des Zolls nachzulesen.