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Finanzierungshilfen und Fördermittel

Wir haben für Sie detaillierte Informationen und Kontakte zur Förderung für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern zusammen gestellt.
Frau am Laptop sitzend, ihr gegenüber ein Roboter © Adobe Stock/mindscapephotos

Seit dem 30. Juni 2026 gilt die neue KI-Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software zur Einführung und Nutzung von KI-Lösungen in Unternehmen.

Eine ausgewogene Finanzierung eines Unternehmens besteht in der Regel aus Eigen- und Fremdkapital. Wir stellen nachfolgend ausgewählte und häufig genutzte Finanzierungsmöglichkeiten vor.

Blatt Papier mit gezeichneten Symbolen zum Thema Gründung © www.pixaby.de

Für MV wurde ein Gründungstipendium auf den Weg gebracht zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt.

Personen, die sich die Hand reichen © AdobeStock/mavoimages

Die KfW stellt Unternehmen langfristige Investitionskredite zur Verfügung, ebenso wie Kredite zur Betriebsmittelfinanzierung. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Förderprogramme vor.

Produktprüfung von Bildschirmen im Reinanzug © Crystal/F1online

Mit der Forschungszulage fördert der Gesetzgeber Forschung und Entwicklung über das Steuerrecht. Anspruchsberechtigte Unternehmen erhalten eine Zulage in Höhe eines prozentualen Anteils ihrer förderfähigen FuE Aufwendungen.

Zur Entwicklung der Wirtschaft übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Finanzierungen.

Mit dem Gründungszuschuss bzw. dem Einstiegsgeld können angehende Existenzgründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bzw. 2 auf ihrem Weg in die Selbständigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Job Center gefördert werden. Die als Zuschuss gewährte Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.