Seit dem 30. Juni 2026 gilt die neue KI-Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software zur Einführung und Nutzung von KI-Lösungen in Unternehmen.
Kredite, Bürgschaften und Beteiligungen
Eine ausgewogene Finanzierung eines Unternehmens besteht in der Regel aus Eigen- und Fremdkapital. Wir stellen nachfolgend ausgewählte und häufig genutzte Finanzierungsmöglichkeiten vor.
Die KfW stellt Unternehmen langfristige Investitionskredite zur Verfügung, ebenso wie Kredite zur Betriebsmittelfinanzierung. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Förderprogramme vor.
Mit der Forschungszulage fördert der Gesetzgeber Forschung und Entwicklung über das Steuerrecht. Anspruchsberechtigte Unternehmen erhalten eine Zulage in Höhe eines prozentualen Anteils ihrer förderfähigen FuE Aufwendungen.
Absicherung von Finanzierungen
Zur Entwicklung der Wirtschaft übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Finanzierungen.
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Mit dem Gründungszuschuss bzw. dem Einstiegsgeld können angehende Existenzgründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bzw. 2 auf ihrem Weg in die Selbständigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Job Center gefördert werden. Die als Zuschuss gewährte Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.