Warnung: Aktuell werden Unternehmen aufgefordert, ihre Unternehmensdaten zu aktualisieren. Bitte reagieren Sie darauf nicht, öffnen die angegebene Internetadresse nicht, sondern löschen Sie diese Mail! In unserer Übersicht sind Beispiele der letzten Fake-Mails.
Nr. 5978
Finanzierungshilfen und Fördermittel
Wir haben für Sie detaillierte Informationen und Kontakte zur Förderung für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern zusammen gestellt.
Die KfW stellt Unternehmen langfristige Investitionskredite zur Verfügung, ebenso wie Kredite zur Betriebsmittelfinanzierung. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Förderprogramme vor.
Mit der Forschungszulage fördert der Gesetzgeber Forschung und Entwicklung über das Steuerrecht. Anspruchsberechtigte Unternehmen erhalten eine Zulage in Höhe eines prozentualen Anteils ihrer förderfähigen FuE Aufwendungen.
Bereitstellung von Kapital für wirtschaftliche Vorhaben
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBG MV) beteiligt sich durch die Bereitstellung von Kapital zur Umsetzung wirtschaftlicher Vorhaben an der Finanzierung des regionalen Mittelstandes.
GSA - Antragsstelle für Landesförderprogramme
Die GSA ist Antragsstelle für ausgewählte Förderprogramme zur Unterstützung von KMU und Existenzgründern.
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesförderinstitut MV ist Dienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Investitionen und Modernisierungen im Bereich der Wirtschaft und Infrastruktur.
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Sicherheiten für den Mittelstand: die Bürgschaftsbank bürgt gegenüber der Hausbank für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen für Kredite. Lesen Sie weitere Details.
Absicherung von Finanzierungen
Zur Entwicklung der Wirtschaft übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Finanzierungen.
Mikrokredite
Für alle kleinen und jungen Unternehmen, die über ihre Banken keine Kredite erhalten, ist der „Mein Mikrokredit“ gedacht. Lesen Sie dazu weitere Details vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Mit dem Gründungszuschuss bzw. dem Einstiegsgeld können angehende Existenzgründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bzw. 2 auf ihrem Weg in die Selbständigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Job Center gefördert werden. Die als Zuschuss gewährte Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.