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Vom 08.04. bis 08.05.2024 für die IHK-Vollversammlung kandidieren: für das “Parlament der Wirtschaft“ deine Vorschläge zur Kandidatur einreichen oder andere nominieren.
Nr. 3034784

Förderungen bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Mit dem Gründungszuschuss bzw. dem Einstiegsgeld können angehende Existenzgründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I bzw. II auf ihrem Weg in die Selbständigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Job Center gefördert werden. Die als Zuschuss gewährten Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.