Warnung: Aktuell werden Unternehmen aufgefordert, ihre Unternehmensdaten zu aktualisieren. Bitte reagieren Sie darauf nicht, öffnen die angegebene Internetadresse nicht, sondern löschen Sie diese Mail! In unserer Übersicht sind Beispiele der letzten Fake-Mails.
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Förderungen bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Mit dem Gründungszuschuss bzw. dem Einstiegsgeld können angehende Existenzgründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I bzw. II auf ihrem Weg in die Selbständigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Job Center gefördert werden. Die als Zuschuss gewährten Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.