Nr. 3034784

Förderungen bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Mit dem Gründungszuschuss bzw. dem Einstiegsgeld können angehende Existenzgründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I bzw. II auf ihrem Weg in die Selbständigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Job Center gefördert werden. Die als Zuschuss gewährten Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Existenzgründer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Absicherung einen Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen.

Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld gezahlt werden. Die Details dazu lesen Sie im Artikel.