Neue KI-Förderrichtlinie veröffentlicht

Seit dem 30. Juni 2026 gilt die neue KI-Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software zur Einführung und Nutzung von KI-Lösungen in Unternehmen – beispielsweise zur Automatisierung von Prozessen, zur Datenanalyse, zur Qualitätsverbesserung oder zur Entwicklung neuer digitaler Produkte und Dienstleistungen.
Ziel der Förderung ist es, den Transfer von KI-Technologien in die mittelständische Wirtschaft zu beschleunigen und Innovationspotenziale gezielt zu erschließen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern und mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die ein förderfähiges KI-Projekt umsetzen möchten. Die Antragstellung und Bewilligung erfolgen über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH als zuständige Bewilligungsstelle.
  • Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro je Unternehmen.
  • Das geförderte Vorhaben soll grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen 15.000 Euro (bis einschließlich 50 Mitarbeiter) bzw. 20.000 Euro (über 50 Mitarbeiter) nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).
Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetseite der TBI Mecklenburg-Vorpommern.
Unternehmen, die den Einsatz von KI planen oder ihre Digitalisierungsstrategie weiterentwickeln möchten, sollten sich frühzeitig mit den Fördervoraussetzungen vertraut machen und die Umsetzung ihres Vorhabens vorbereiten. Zuwendungsfähig sind folgende Anwendungsbereiche:

Leistungserbringung (Produktion und Dienstleistung):

  • Terminplanung und Disposition
  • Materialbedarfsprognose
  • Qualitätssicherung
  • Wissens- und Supportsysteme
  • vorausschauende Wartung
  • generatives Design
  • Werker-Assistenz-Systeme
  • Prozessautomation
  • Kundenservice
  • Sprachassistenten

Logistik:

  • Lagerbestandsoptimierung
  • Absatzprognosen
  • Routenoptimierung
  • Laderaum-Optimierung
  • Terminplanung

Marketing und Vertrieb:

  • automatische Social-Media-Posts
  • Website-Chatbots
  • Preisoptimierung
  • Kundenfeedback-Analyse
  • Angebotserstellung
  • Nachfrageprognose
  • Content-/Text-Erstellung

IT-Sicherheit:

  • Cybersicherheit, Cyber-Abwehr
  • Datenflusskontrolle
  • Identitäts- und Zugriffskontrolle
Zusätzlich können untergeordnete, zwingend erforderliche sonstige Leistungen für die einzuführende Lösung gefördert werden. Dazu zählen auch Beratungsleistungen und die Schulung von Multiplikatoren.
Für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern und für größere Investitionen über 100.000 Euro könnten “Investitionen infolge von Prozessinnovationen” nach der FuEuI- Richtlinie ein passendes Förderprogramm darstellen.