Gründungsstipendium

Vom Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern ist das Gründungsstipendium auf den Weg gebracht worden. Die neue Richtlinie zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt ist eine Möglichkeit, junge Gründungen zu erleichtern und anzuschieben.
Gründerinnen und Gründer können einen Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragen. Speziell gefördert werden sollen Gründungen in Ingenieur- und Naturwissenschaften, aber auch in der Kreativwirtschaft. Bis zu 1.200 EUR brutto pro Monat sind hier möglich.
Neu ist auch, dass es einen monatlichen Zuschuss für unterhaltspflichtige Kinder gibt und eine Elternzeit vereinbart werden kann.
Das Gründungsstipendium wird damit deutlich familienfreundlicher. Ein spezielles Programm wird auch für Gründende aufgelegt, die noch studieren. Für Urlaubssemester kann das Stipendium beantragt werden, Vorlesungen und Seminare zur Unternehmensgründung dürfen aber weiterhin besucht werden.

Beantragung

Um an das Gründungsstipendium zu kommen muss zunächst eine Projektskizze eingereicht werden. Diese wird dann von einer Fachjury bewertet und votiert. Erst dann kann ein förmlicher Antrag bei der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH gestellt werden.