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Finanz- und Versicherungswirtschaft

Wer eine gewerbliche Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter aufnehmen möchte, benötigt seit 2018 eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung. Wir stellen Ihnen detaillierte Informationen zur Verfügung.

Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen seit 2013 eine Erlaubnis und müssen sich in ein Register eintragen lassen. Die Antragsformulare und weitere Informationen zur gesetzlichen Neuregelung haben wir für Sie zusammengestellt.

Seit August 2014 ist das Gesetz zu Honorar-Finanzanlageberatern (§ 34h GewO) in Kraft. Wir informieren Sie über die Details.

Für Immobiliardarlehensvermittler wurde zum 21. März 2016 der § 34i GewO als neuer Erlaubnistatbestand eingefügt.

Als Versicherungsvermittler finden Sie hier alle notwendigen Informationen und Formulare, um eine Erlaubnis zu beantragen und sich in das Register eintragen zu lassen.

Klaus Uwe Scheifler
Aufgabenbereich: Geschäftsbereichsleiter
Geschäftsbereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt
Ass. iur.Stefan Gelzer
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt
Felix Kletzin
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt