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Nr. 4340424

§ 34c GewO: Makler/Verwalter

Wer eine gewerbliche Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter aufnehmen möchte, benötigt seit dem 01.08.2018 eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO). Wir stellen Ihnen hierfür detaillierte Informationen zur Verfügung.