Nr. 3032698

§ 34f GewO: Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen seit 2013 eine Erlaubnis und müssen sich in ein Register eintragen lassen. Die Antragsformulare und weitere Informationen zur gesetzlichen Neuregelung haben wir für Sie zusammengestellt.
Ass. iur.Stefan Gelzer
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt
Felix Kletzin
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt