Nr. 3032698

§ 34f GewO: Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen seit 2013 eine Erlaubnis und müssen sich in ein Register eintragen lassen. Die Antragsformulare und weitere Informationen zur gesetzlichen Neuregelung haben wir für Sie zusammengestellt.

Informationen und Anträge für die Erlaubniserteilung und Registrierung von Finanzanlagevermittlern.

Der Gesetzgeber stellt an die Aufnahme und Ausübung des Gewerbes der Finanzanlagenvermittlung und -beratung eine Reihe rechtlicher Anforderungen. Wir stellen Ihnen externe Verlinkungen zu den rechtlichen Grundlagen zur Verfügung.

Finanzanlagenvermittler sind verpflichtet, die Einhaltung der aus der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung resultierenden Pflichten regelmäßig zu prüfen. Sie haben die Kosten zu tragen und den Prüfungsbericht bis zum 31.12. des Folgejahres bei der IHK als örtlich zuständige Erlaubnisbehörde einzureichen. Lesen Sie weitere Details.

Ass. iur.Stefan Gelzer
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt
Felix Kletzin
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt