§ 34f GewO: Finanzanlagenvermittler
Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen seit 2013 eine Erlaubnis und müssen sich in ein Register eintragen lassen. Die Antragsformulare und weitere Informationen zur gesetzlichen Neuregelung haben wir für Sie zusammengestellt.
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Ass. iur. Stefan Gelzer
Aufgabenbereich:
Fachberatung
Geschäftsbereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt

Felix Kletzin
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Fachberatung
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