Nr. 4912

§ 34d GewO: Versicherungsvermittler

Frau schreibt mit Kulli auf Arbeitsblock am Tisch © deagreez/Adobe Stock

Alle Unternehmen, die als sogenannte "Verpflichtete" unter das Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 01.01.2024 im elektronischen Meldeportal der FIU registrieren. Detaillierte Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.

Mann füllt einen Fragebogen aus mit einem Bleistift © www.pixabay.de

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34 d/e Gewerbeordnung für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder -berater ist der Nachweis der Sachkunde.

Versicherungsvermittler ist der Oberbegriff für Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter. Versicherungsvermittler vermitteln gewerbsmäßig Versicherungsverträge und können natürliche und juristische Personen sein. Lesen Sie dazu weitere Details.

Für Versicherungsvermittler und -berater ist es Pflicht sich 15 Stunden pro Jahr weiterzubilden. Geregelt wird dies im § 34 d der Gewerbeordnung und der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Erfahren Sie dazu die Details.

Die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ist seit 20. Dezember 2018 in Kraft. Die aktuellen Regelungen haben wir für Sie zusammengestellt.

Wir stellen Ihnen Informationen und Anträge für die Erlaubniserteilung, Erlaubnisbefreiung und Registrierung von natürlichen und juristischen Personen zur Verfügung.

Felix Kletzin
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt
Ass. iur.Stefan Gelzer
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt