Insolvenz

Insolvenzlexikon: Wichtige Begriffe rund um die Insolvenz

Was bedeutet Insolvenz?

Eine Insolvenz tritt ein, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder eine Zahlungsunfähigkeit droht. Das Unternehmen kann seine finanziellen Verpflichtungen, wie etwa Rechnungen, nicht mehr erfüllen. Im Insolvenzverfahren wird geprüft, ob das Unternehmen saniert werden kann oder eine Schließung notwendig ist.

Wer ist ein Schuldner?

Ein Schuldner ist ein Unternehmen, das zahlungsunfähig, überschuldet oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht ist.

Wer ist ein Gläubiger?

Insolvenzgläubiger sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Geldforderung gegen das insolvente Unternehmen haben. Das Insolvenzverfahren dient der Befriedigung ihrer Ansprüche.

Wo liegt der Unterschied zwischen drohender Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung?

Zahlungsunfähigkeit Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr begleichen kann.
Drohende Zahlungsunfähigkeit Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, Rechnungen in dem Moment zu bezahlen, in dem sie fällig sind.
Überschuldung Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Unternehmens bestehende Geldforderungen nicht mehr deckt.

Wer kann welches Insolvenzverfahren in Anspruch nehmen?

Wer? Insolvenzverfahren
Natürliche Person
Regelinsolvenzverfahren
Für alle Unternehmen gilt, dass sie das Regelinsolvenzverfahren durchführen müssen, unabhängig davon, ob sie Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Selbständige oder Freiberufler sind.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht offen für Privatpersonen ohne selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit , wie auch ehemals Selbständigen, sofern diese im Zeitpunkt der Eröffnung weniger als 20 Gläubiger haben, die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Nachlassinsolvenzverfahren
Die Nachlassinsolvenz ist ein Verfahren zur Begrenzung der Haftung eines Erben für die Schulden, die ein Verstorbener dem Erben hinterlassen hat.
Juristische Person
(GmbH, AG)
Regelinsolvenzverfahren
Für alle Unternehmen gilt, dass sie das Regelinsolvenzverfahren durchführen müssen, unabhängig davon, ob sie Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Selbständige oder Freiberufler sind.
Eigenverwaltungsverfahren
Bei der Eigenverwaltung behält der Unternehmer die Leitung. Ihm wird ein Sachwalter zur Seite gestellt. Dieser hat weniger Befugnisse als ein Insolvenzverwalter. Er kann z.B. keine Geschäfte führen.
Sinnvoll ist eine Eigenverwaltung dann, wenn es zum einen auf die Fachkenntnisse der bisherigen Geschäftsleitung ankommt, eine zeitraubende Einarbeitung des Insolvenzverwalters vermieden werden und das Unternehmen saniert und fortgeführt werden soll.
Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren stellt eine besondere Variante der Eigenverwaltung dar. Ein Unternehmen kann unter den Schutzschirm schlüpfen, wenn absehbar ist, dass es demnächst seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann und deshalb die Zahlungsunfähigkeit droht. Das Schutzschirmverfahren ermöglicht es dem Unternehmen, unter Aufsicht eines Sachwalters weiter zu operieren und einen Sanierungsplan zu erstellen. Das Verfahren schützt vor Gläubigerzugriffen und soll dem Schuldner eine frühzeitige Sanierung ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist, was durch ein Gutachten eines Krisen- und Sanierungsberaters bestätigt werden muss.

Was bedeutet Insolvenzantragspflicht?

Ein Insolvenzverfahren wird grundsätzlich nur auf Antrag beim Insolvenzgericht eröffnet. Bestimmte Unternehmensformen, wie etwa GmbHs, sind gesetzlich verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Einzelunternehmen unterliegen keiner Insolvenzantragspflicht.

Was ist Insolvenzverschleppung?

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn ein insolventes Unternehmen den Insolvenzantrag verspätet stellt. Dies ist strafbar und sollte vermieden werden. Nicht alle Unternehmen sind jedoch insolvenzantragspflichtig, z. B. Einzelunternehmen, im Gegensatz zu GmbHs.

Wie läuft ein Insolvenzantrag ab?

  1. Wann kann/muss ich einen Insolvenzantrag stellen?
    Einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können der Unternehmer selbst oder seine Geschäftspartner, aber auch Banken, Finanzämter, Krankenkassen stellen.
  2. Wo stelle ich den Insolvenzantrag?
    Beim zuständigen Amtsgericht am Geschäftssitz des Unternehmens. Dort gibt es auch die entsprechenden Antragsformulare. Hier können Sie einsehen, wer für Sie zuständig ist. Achten Sie hier auf die Fristen, dass Sie die Insolvenz nicht verschleppen.
  3. Wie stelle ich den Insolvenzantrag?
    Der Insolvenzantrag ist schriftlich mit entsprechenden Formularen einzureichen, beispielsweise beim Amtsgericht Augsburg.

Was ist zu beachten, wenn ich als Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen möchte?

Möchte nun ein Gläubiger den Insolvenzantrag stellen, so ist dies nur dann zulässig, wenn er bestimmte Anforderungen erfüllt.
Er muss:
  • Unterlagen zum Nachweis der Forderung, wie z.B. Rechnungen vorlegen und
  • darlegen können, dass der Schuldner diese nicht bezahlen kann; ausreichend dafür ist z.B. das Protokoll eines Gerichtsvollziehers über einen erfolglosen Pfändungsversuch oder die eidesstattliche Versicherung des Schuldners über seine Vermögenssituation.

Wie sieht ein Insolvenzverfahren aus?

  1. Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
    → Antragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht
    → Nach etwa drei Monaten: Entscheidung, ob Verfahren eröffnet oder abgelehnt wird.
  2. Was passiert, wenn das Verfahren eröffnet wird?
    Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, übernimmt der Insolvenzverwalter die Geschäfte. Sein Hauptziel liegt darin, noch offenen Forderungen gegenüber den Gläubigern -anderen Unternehmen möglichst weitgehend zu begleichen. Dazu kann der Insolvenzverwalter den Betrieb sanieren, Teile des Unternehmens verkaufen, oder den Betrieb komplett auflösen.
  3. Was passiert wenn das Verfahren mangels Masse abgelehnt wird?
    Das Verfahren wird mangels Masse abgelehnt, wenn nicht genügend Mittel vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Folgen sind unter anderem:
→ Die GmbH wird aufgelöst und aus dem Handelsregister gelöscht .
→ Einzelunternehmen werden im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Zusätzlich können der Entzug einer Zulassung, ein Berufsverbot oder eine Gewerbeuntersagung erfolgen.

Was ist ein Eröffnungsbeschluss?

Der Eröffnungsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Er wird schriftlich erlassen und enthält Angaben wie die vollständige Anschrift des insolventen Unternehmens und die Nennung des Insolvenzverwalters.

Was ist die Insolvenzmasse?

Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte pfändbare Vermögen des insolventen Unternehmens, einschließlich des Vermögens, das vor und während der Insolvenz erworben wurde.

Was ist ein Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter verwaltet und verwertet die Insolvenzmasse und verteilt den Erlös nach Abzug der Masseverbindlichkeiten an die Gläubiger. Er wird in jedem eröffneten Insolvenzverfahren durch das Insolvenzgericht ernannt und muss über die erforderlichen juristischen und wirtschaftlichen Kenntnisse verfügen, oft sind dies Fachanwälte für Insolvenzrecht.

Was ist ein Sachwalter?

Der Sachwalter überwacht das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung im Interesse der Gläubiger.

Wie komme ich als Gläubiger an mein Geld?

Schuldet Ihnen ein insolventes Unternehmen Geld, können Sie Ihren Anspruch geltend machen, indem Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.
Im Laufe des Verfahrens erhalten Sie dann Ihre Forderung bzw. einen gewissen prozentualen Anteil bezahlt. Jeder Insolvenzgläubiger erhält dieselbe prozentuale Quote, unabhängig davon, wie hoch seine Forderung ist.

Was ist eine Forderungsanmeldung?

Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist beim Insolvenzverwalter anzumelden, wie im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts festgelegt.

Wie muss ich als Gläubiger meine Forderung anmelden?

Die Aufforderung zur Forderungsanmeldung erfolgt innerhalb einer bestimmten Frist durch den Insolvenzverwalter. Die maßgebliche Frist ist im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts festgelegt.

Welche Unterlagen muss ich für die Forderung an den Insolvenzverwalter einreichen?

Es ist keine bestimmte Form für die Meldung vorgeschrieben. Zum Teil sendet der Insolvenzverwalter mit der Aufforderung der Forderungsmeldung auch entsprechende Formblätter mit.
Grundsätzlich sollte die Forderungsmeldung folgende Punkte enthalten:
  • Art der Forderung, wie z.B. Geldforderung
  • Höhe der Forderung
  • Rechtsgrundlage der Forderung, wie z.B. Kaufvertrag
  • Belege in Form einer Kopie
Achtung: Sofern es sich um keine Geldforderung handelt, ist statt der Höhe der Forderung mit Gegenwert anzugeben. Zinsen können nur bis zum Tag der Insolvenzeröffnung berücksichtigt werden.

Ich habe die Frist verpasst, meine Forderung anzumelden. Was muss ich tun?

Forderungen sind bis zum Schlusstermin des Insolvenzverfahrens zu berücksichtigen.

Was ist zu tun, wenn mein Unternehmen keine Aufforderung zur Forderungsmeldung bekommen hat?

Sofern Ihr Unternehmen keine Aufforderung zur Forderungsanmeldung erhalten hat, ist es ratsam die Forderung in Eigeninitiative dem Insolvenzverwalter zu melden. Wichtig für Sie: Es ist wichtig zu handeln, denn wenn die Forderung nicht gemeldet wird, wird sie vom Insolvenzverwalter nicht berücksichtigt.

Was ist Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ist eine finanzielle Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Beschäftigte, deren Arbeitgeber zahlungsunfähig ist. Es ersetzt den ausstehenden Nettolohn für die letzten drei Monate vor dem offiziellen Insolvenzereignis.

Was bedeutet Restschuldbefreiung?

Restschuldbefreiung bedeutet, dass dem insolventen Unternehmer am Ende des Verfahrens die verbleibenden Schulden erlassen werden.

Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.‎