Gesellschaftsrecht

GmbH auflösen: Ablauf, Liquidation, Sperrjahr und Löschung

Als Auflösung wird derjenige Vorgang bezeichnet, durch den die Gesellschaft aus einer werbenden Tätigkeit in die Phase der Abwicklung ihrer Geschäfte zwecks Beendigung ihrer Existenz eintritt. Durch die Auflösung wird weder die Rechtspersönlichkeit noch die Handlungsfähigkeit der GmbH / UG (haftungsbeschränkt) vernichtet.

Wie wird eine GmbH aufgelöst?

Die Gründe für die Auflösung einer GmbH sind in § 60 GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Eine GmbH kann aufgelöst werden:
  • durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit
  • durch Beschluß der Gesellschafter
  • durch gerichtliches Urteil oder durch Entscheidung des Verwaltungsgerichts oder der Verwaltungsbehörde
  • durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
  • mit der Rechtskraft einer Verfügung des Registergerichts, wenn ein Mangel des Gesellschaftsvertrags festgestellt worden ist
  • durch die Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit
Die Firma bleibt im Fall der Auflösung erhalten, jedoch ist ihr ein Zusatz wie „i.L.“ oder „i. Abw.“ beizufügen, der auf die Abwicklung hindeutet.

Wie wird der Auflösungsbeschluss einer GmbH gefasst?

Die Gesellschafter können die GmbH durch Beschluss auflösen. Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, ist hierfür eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Der Beschluss bedarf grundsätzlich weder der notariellen Beurkundung noch der Eintragung im Handelsregister und wird zum vorgesehenen Zeitpunkt wirksam.
Ist im Gesellschaftsvertrag jedoch eine bestimmte Dauer der Gesellschaft geregelt, stellt der Auflösungsbeschluss eine Satzungsänderung dar. In diesem Fall ist eine notarielle Beurkundung erforderlich; die Auflösung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam.

Wie wird die Auflösung der GmbH im Handelsregister eingetragen?

Die Auflösung der GmbH ist in notariell beglaubigter Form beim zuständigen Registergericht am Sitz der Gesellschaft anzumelden. Dabei sollte der Auflösungsgrund, etwa ein Auflösungsbeschluss, angegeben werden.
Wer die Anmeldung vornehmen muss, hängt vom Auflösungsbeschluss ab: Bei einer bereits wirksamen Auflösung sind die Liquidatoren anmeldepflichtig. Die Eintragung hat dann lediglich deklaratorische Wirkung. Ist der Auflösungsbeschluss hingegen satzungsändernd und wird die Auflösung erst mit der Eintragung wirksam, müssen die Geschäftsführer die Anmeldung vornehmen; die Eintragung wirkt dann konstitutiv.

Wie werden die Liquidatoren einer GmbH eingetragen und bestellt?

Neben der Auflösung sind auch die Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Grundsätzlich kann jede vollgeschäftsfähige natürliche Person Liquidator werden, die auch zum Geschäftsführer bestellt werden könnte.
Amtierende Geschäftsführer werden grundsätzlich automatisch zu Liquidatoren, sofern Gesellschaftsvertrag, Gesellschafter- oder Gerichtsbeschluss nichts anderes bestimmen. Sind Liquidatoren bereits in der Satzung bestimmt, gelten auch diese mit Eintritt der Auflösung als bestellt. Die Gesellschafter können jedoch jederzeit durch Beschluss andere Liquidatoren bestimmen. Soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, genügt hierfür die einfache Mehrheit.
In Ausnahmefällen kann das Registergericht auf Antrag von Gesellschaftern mit mindestens zehn Prozent des Stammkapitals einen Liquidator bestellen, etwa bei begründeten Zweifeln an dessen Neutralität oder Qualifikation.
Werden die amtierenden Geschäftsführer nicht zu Liquidatoren, erlischt ihre Vertretungsbefugnis. Die Liquidatoren können grundsätzlich in gleicher Weise wieder abberufen werden, wie sie bestellt wurden.

Welche Rechte und Pflichten haben die Liquidatoren einer GmbH?

Die Liquidatoren sind das Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Liquidationsgesellschaft. Wie die Geschäftsführer der werbenden GmbH sind die Liquidatoren die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Aufgabe der Liquidatoren ist es, die laufenden Geschäfte der Gesellschaft zu beenden, die Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen, Forderungen einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen. Werden neue Rechtsgeschäfte eingegangen, müssen diese im Dienst der Abwicklung stehen.
Die Liquidatoren sind der Gesellschaft zur ordnungsgemäßen Abwicklung verpflichtet. Die Verantwortlichkeit für schuldhaftes Verhalten, d.h. für die Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, kann die Verpflichtung zum Schadensersatz begründen.
Wichtig ist, dass der Liquidator eine möglicherweise bevorstehende Insolvenz der Gesellschaft im Auge behält und ggf. seiner Insolvenzantragspflicht nachkommt, die auch während der Liquidation besteht.

Wie muss die Auflösung der GmbH bekannt gemacht werden?

Eine besonders wichtige Liquidatorenpflicht ist der sogenannte Gläubigeraufruf: Die Auflösung der GmbH muss unverzüglich in den „Gesellschaftsblättern“ bekannt gemacht werden.
Die Veröffentlichung muss zwingend im „Gesellschafterblatt“ des elektonischen Bundesanzeiger erfolgen. Sofern im Gesellschaftsvertrag geregelt ist, dass auch in anderen öffentlichen Blättern oder elektronischen Informationsmedien inseriert werden muss, müssen aber auch in diesen Medien Bekanntmachungen erfolgen.
Sieht dagegen der Gesellschaftsvertrag vor, dass Bekanntmachungen nur im Bundesanzeiger erfolgen, so ist die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger ausreichend.
Durch den Gläubigeraufruf sollen die Gläubiger von der Auflösung unterrichtet werden. Mit der Bekanntmachung sind die Gläubiger zugleich aufzufordern, sich bei der Gesellschaft zu melden. Besondere Bedeutung hat die Veröffentlichung der Auflösung, weil erst mit der Bekanntmachung das Sperrjahr zu laufen beginnt.

Was ist das Sperrjahr bei der Liquidation einer GmbH?

Das gesetzlich vorgeschriebene Sperrjahr dient dem Gläubigerschutz und verbietet während dieser Zeit grundsätzlich jede Vermögensverteilung an die Gesellschafter. Zulässig ist nur die Begleichung von Forderungen von Drittgläubigern. Eine Rangordnung zwischen den Gläubigern besteht nicht.
Das Sperrjahr berührt weder Bestand noch Fälligkeit der Verbindlichkeiten und ist keine Ausschlussfrist. Auch nach seinem Ablauf können Gläubiger ihre Ansprüche geltend machen. Unbekannte Gläubiger können sich nach Ablauf des Sperrjahres jedoch nur dann noch aus dem Gesellschaftsvermögen befriedigen, wenn dieses noch vorhanden ist.
Bekannte Gläubiger sind dagegen auch nach Ablauf des Sperrjahres zu berücksichtigen. Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht, ist der geschuldete Betrag gegebenenfalls zu hinterlegen oder Sicherheit zu leisten.

Wie wird das Vermögen einer GmbH nach dem Sperrjahr verteilt?

Mit Ablauf des Sperrjahres endet die Kapitalbindung. Auch das zur Deckung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf dann an die Gesellschafter ausbezahlt werden. Der Anspruch der Gesellschafter auf Verteilung entsteht allerdings erst nach Befriedigung oder Sicherung aller bekannten Gläubiger. Bis dahin besteht ggf. ein allgemeines Recht der Gesellschafter auf die Liquidationsquote.
Das Reinvermögen der Gesellschaft wird entsprechend der Geschäftsanteile der Gesellschafter verteilt, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält.

Wann ist die Liquidation einer GmbH beendet und wann erfolgt die Löschung?

Die Liquidation ist beendet, wenn keine Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich sind. Die Beendigung des Abwicklungsverfahrens ist Voraussetzung für die Anmeldung des Erlöschens der Gesellschaft im Handelsregister und damit grundsätzlich auch der Vollbeendigung der GmbH / UG (haftungsbeschränkt) als Rechtsträgerin.
Die Liquidatoren müssen mit Beendigung der Liquidation und nachdem Schlussrechnung gelegt ist, den Abschluss der Liquidation zur Eintragung beim Handelsregister anmelden.
Die Gesellschaft ist dann vollbeendet, wenn die Beendigung der Liquidation und die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen sind. Die vollbeendete Gesellschaft hört damit auf zu existieren.

Wie lange müssen die Unterlagen einer GmbH nach der Liquidation aufbewahrt werden?

Nach Beendigung der Liquidation sind die Bücher und Schriften der Gesellschaft für die Dauer von zehn Jahren einem der Gesellschafter oder einem Dritten zur Verwahrung zu geben.

Was ist eine Nachtragsliquidation einer GmbH?

Stellt sich nach der Löschung der Gesellschaft heraus, dass doch noch Vermögen vorhanden ist bzw. Abwicklungsmaßnahmen durchzuführen sind, muss eine Nachtragsliquidation stattfinden. Die Gesellschaft tritt dann wieder in das Liquidationsverfahren ein. Um wieder handlungsfähig zu werden, bedarf es der Bestellung neuer Liquidatoren entweder auf Antrag oder durch das Registergericht.
Nach Ende der Nachtragsliquidation ist dann zu vermerken, dass die Vertretungsmacht dieser Liquidatoren für die Gesellschaft wieder erloschen ist.
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