Vertrags- und Gesellschaftsrecht

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Definition, Vorteile, Kosten und Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) richtet sich nach dem GmbH-Gesetz und ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), bei der die Haftung auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist.

Was ist eine GmbH?

Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Sie kann selbst Verträge schließen, Vermögen besitzen, klagen und verklagt werden. Sie handelt im Geschäftsverkehr durch ihre Geschäftsführer. Alle Handlungen, die das Unternehmen betreffen, werden der Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern zugerechnet.

Wer haftet für Schulden der GmbH?

Grundsätzlich haftet nur die GmbH mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Das Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro ist daher nicht die Haftungsobergrenze. Gesellschafter haften im Regelfall nicht mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Ist das Privatvermögen damit immer geschützt?

Die GmbH begrenzt das unternehmerische Haftungsrisiko, ersetzt aber keine sorgfältige Unternehmensführung. Persönliche Haftungsrisiken können etwa entstehen, wenn Gesellschafter private Sicherheiten übernehmen oder Geschäftsführer ihre gesetzlichen Pflichten verletzen. Geschäftsführer haften der Gesellschaft bei Pflichtverletzungen auf Schadensersatz.

Wie viel Kapital benötigt eine GmbH?

Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Dieses kann als Bareinlage oder Sacheinlage erbracht werden. Bei einer Bargründung muss vor der Handelsregisteranmeldung auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt sein. Insgesamt müssen mindestens 12.500 Euro erreicht sein.

Muss das eingezahlte Kapital auf dem Konto bleiben?

Nach der Eintragung darf die GmbH das Kapital für betriebliche Zwecke einsetzen. Entscheidend ist, dass die Einlagen bei Anmeldung tatsächlich erbracht sind und der Geschäftsführung frei zur Verfügung stehen. Beim Stammkapital handelt es sich also um kein totes Kapital.

Kann eine GmbH allein gegründet werden?

Eine GmbH kann einen oder mehrere Gesellschafter haben. Auch ein Alleingesellschafter kann Geschäftsführer sein.
Beachte: Für die Einpersonen-GmbH gelten besondere Formvorschriften für Gesellschafterbeschlüsse. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Alleingesellschafter seine Beschlüsse schriftlich niederlegt sowie unter Angabe von Ort und Datum unterschreibt.

Wie läuft die Gründung ab?

Kernschritte sind der notarielle Gesellschaftsvertrag, die Bestellung der Geschäftsführung, die Kapitalaufbringung und die Anmeldung zum Handelsregister. Der Gesellschaftsvertrag muss mindestens Firma und Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital sowie die übernommenen Geschäftsanteile enthalten.
Beachte: Sobald der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet ist, kann die Vor-Gesellschaft mit dem Firmenzusatz „in Gründung“ Geschäfte abschließen. Jeder für die Vor-Gesellschaft Handelnde haftet jedoch persönlich.

Gibt es eine vereinfachte Gründung?

Für Gesellschaften mit höchstens drei Gesellschaftern, bei denen nicht mehr als ein alleinvertretungsberechtigter und von § 181 BGB befreiter Geschäftsführer bestellt wird und die im Wege einer Bargründung errichtet werden, kann das gesetzliche Musterprotokoll verwendet werden. Es ist kostengünstiger und ermöglicht eine schnellere Gründung, bietet allerdings kaum Spielraum für individuelle Regelungen zwischen den Beteiligten.

Worauf sollte bei mehreren Gründern besonders geachtet werden?

Ein individueller Gesellschaftsvertrag ist oft sinnvoll, wenn Gründer unterschiedliche Rollen, Beteiligungen oder Vorstellungen für einen späteren Ausstieg haben. Praktisch wichtig sind insbesondere Regeln zu Geschäftsführung, Entscheidungen, Gewinnverteilung und dem Verkauf von Anteilen.

Können GmbH-Anteile verkauft oder vererbt werden?

Geschäftsanteile sind grundsätzlich veräußerlich und vererblich. Für die Abtretung ist allerdings ein notarieller Vertrag erforderlich. Der Gesellschaftsvertrag kann zudem Zustimmungserfordernisse oder weitere Bedingungen für Anteilsübertragungen vorsehen.

Welche Unterlagen werden für die Handelsregisteranmeldung benötigt?

Die GmbH entsteht als juristische Person erst mit der Eintragung in das Handelsregister.
Erforderlich für die Eintragung sind insbesondere der Gesellschaftsvertrag, gegebenenfalls der Nachweis über die Bestellung der Geschäftsführer, die Gesellschafterliste und die Versicherungen zur Kapitalaufbringung. Zudem sind eine inländische Geschäftsanschrift und die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer anzugeben. Zum Zeitpunkt der Gründung muss das Anfangskapital unbelastet sein. Aus dem Stammkapital dürfen lediglich die Gründungskosten bestritten werden.

Was gilt bei finanziellen Schwierigkeiten?

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung müssen Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern Insolvenzantrag stellen. Die Höchstfristen betragen drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung.

Welche laufenden Pflichten hat eine GmbH?

Als Kapitalgesellschaft muss die GmbH über die kaufmännische Buchführungspflicht hinaus besonderen Anforderungen genügen. Die GmbH muss einen Jahresabschluss erstellen und diesen grundsätzlich elektronisch beim Unternehmensregister offenlegen (www.unternehmensregister.de). Grundsätzlich sind eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie ein Anhang aufzustellen, die nach gesetzlichem Muster gegliedert werden müssen.

Für wen passt die GmbH?

Unter den verschiedenen Rechtsformen eignet sich die GmbH häufig für Gründerinnen und Gründer, die das private und betriebliche Vermögen rechtlich trennen, mit mehreren Personen gründen oder Kapital und Beteiligungen strukturiert aufnehmen möchten. Dem stehen höherer Gründungsaufwand, laufende Buchhaltungs- und Offenlegungspflichten sowie besondere Verantwortung der Geschäftsführung gegenüber.

Wie wird der GmbH-Geschäftsführer bezahlt?

Ein Geschäftsführer kann ein festes Gehalt, variable Vergütungen oder weitere Leistungen erhalten. Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern sollten Vergütung und Vereinbarungen klar, im Voraus und fremdüblich geregelt sein. Andernfalls kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen. Diese mindert das Einkommen der GmbH steuerlich nicht.

Welche Aufgaben haben Gesellschafter und Geschäftsführer?

Die Gesellschafter treffen die grundlegenden Entscheidungen der GmbH. Sie bestellen und entlassen Geschäftsführer, stellen den Jahresabschluss fest, entscheiden über die Gewinnverwendung und überwachen die Geschäftsführung.
Die Geschäftsführer führen dagegen das Tagesgeschäft und vertreten die GmbH nach außen. Dabei müssen sie Vorgaben aus dem Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse beachten. Sie müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anwenden. Interne Vorgaben der Gesellschafter sind zu beachten, auch wenn Beschränkungen der Vertretungsmacht gegenüber Dritten regelmäßig nicht wirken.

Wie wird eine GmbH aufgelöst?

Die Gründe für die Auflösung einer GmbH sind in § 60 GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Die Firma bleibt im Fall der Auflösung erhalten, jedoch ist ihr ein Zusatz wie „i.L.“ oder „i. Abw.“ beizufügen, der auf die Abwicklung hindeutet.

GmbH gründen: Die kompakte Checkliste

1. Gründer, Beteiligungen und Rollen festlegen
Wer wird Gesellschafter, wer Geschäftsführer und wie werden die Geschäftsanteile verteilt? Geschäftsführer können Gesellschafter sein, müssen es aber nicht.
2. Name, Sitz und Unternehmensgegenstand definieren
Die Satzung muss unter anderem Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und die Geschäftsanteile enthalten.
3. Gesellschaftsvertrag vorbereiten
Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Bei bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer kann das Musterprotokoll genutzt werden. Für mehrere Gründer oder individuelle Regeln ist eine maßgeschneiderte Satzung sinnvoll.
4. Stammkapital aufbringen
Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro. Bei einer Bargründung müssen vor der Handelsregisteranmeldung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Zudem ist auf jeden Geschäftsanteil grundsätzlich mindestens ein Viertel zu leisten.
5. Geschäftsführer bestellen und Vertretung regeln
Die GmbH braucht mindestens einen Geschäftsführer. Es sollte klar geregelt werden, ob dieser allein oder nur gemeinsam mit weiteren Geschäftsführern vertreten darf.
6. Geschäftskonto eröffnen und Einlagen einzahlen
Die Einlagen müssen bei Anmeldung zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen. Dies wird gegenüber dem Registergericht versichert.
7. GmbH zum Handelsregister anmelden
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Registergericht. Erforderlich sind insbesondere Satzung, Gesellschafterliste, Angaben zur Geschäftsanschrift und zur Vertretungsbefugnis sowie die Versicherungen der Geschäftsführer.
8. Handelsregistereintragung abwarten
Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH als eigenständige juristische Person. Wer vorher im Namen der GmbH handelt, kann persönlich haften.
9. Gewerbe anmelden und steuerlich erfassen lassen
Die Aufnahme eines Gewerbes ist grundsätzlich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Danach folgen regelmäßig die steuerliche Erfassung und die Einrichtung der laufenden Buchhaltung.
10. Laufende Pflichten organisieren
Nach der Gründung benötigt die GmbH eine ordentliche Buchhaltung, einen Jahresabschluss und die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister.
Praxistipp: Vor dem Notartermin sollten Gründer insbesondere Beteiligungen, Entscheidungsregeln, Geschäftsführergehalt, Rechte beim Ausscheiden eines Gesellschafters und die Übertragung von Anteilen abstimmen. Geschäftsanteile sind zwar grundsätzlich übertragbar, die Satzung kann aber Zustimmungsvorbehalte vorsehen.
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