Gesellschaftsrecht

Einzelunternehmen: Voraussetzungen, Kosten, Haftung & Steuern

Ein Einzelunternehmen bietet einen unkomplizierten Start in die Selbstständigkeit. Es erfordert keine Mindestkapitalanforderungen und ermöglicht volle Kontrolle.

Was sind die wesentlichen Merkmale eines Einzelunternehmens?

Das Einzelunternehmen wird von einer einzelnen natürlichen Person betrieben, die alleiniger Inhaber ist und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen haftet. Es besteht keine rechtliche Trennung zwischen Unternehmen und Inhaber. Die Entscheidungsbefugnis liegt ausschließlich beim Unternehmer. Eine eigene Rechtspersönlichkeit besteht nicht.
Kleingewerbetreibende und Freiberufler, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, führen keine Firma im Rechtssinn, sondern können lediglich eine Geschäftsbezeichnung verwenden. Die Geschäftsbezeichnung darf nicht firmenähnlich wirken. Sie dient der Kennzeichnung des Geschäftsbetriebs, nicht des Inhabers, und darf keinen Rechtsformzusatz enthalten.
Ein Einzelunternehmer wird zum Kaufmann, wenn sein Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Dies kann etwa durch Wachstum des Unternehmens, steigende Umsätze, komplexere Geschäftsprozesse oder eine größere Zahl von Mitarbeitern eintreten. Maßgeblich ist das Gesamtbild des Betriebs. Kriterien sind u.a.
  • Vielfalt der Geschäftsbeziehungen
  • Kreditgewährung
  • Lagerhaltung
  • Organisation
Alternativ kann auch ein Kleingewerbetreibender durch freiwillige Eintragung seiner Firma ins Handelsregister zum sogenannten „Kannkaufmann“ werden. Mit Eintritt der Kaufmannseigenschaft gelten die handelsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Buchführungs- und Publizitätspflichten.

Welche Gründungsformalitäten gelten für ein Einzelunternehmen?

Für die Gründung eines Einzelunternehmens sind keine besonderen gesellschaftsrechtlichen Formalitäten erforderlich. Es genügt die Anmeldung beim Gewerbeamt oder – bei freiberuflicher Tätigkeit – die Anzeige beim Finanzamt. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.
Beachte: Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit erlaubnispflichtig ist (z. B. Handwerk, Gastronomie). Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Gewerbeanmeldung vor (Personalausweis, ggf. Nachweise über Qualifikationen).

Welche Besonderheiten hat ein Einzelunternehmen?

Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten privaten und betrieblichen Vermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dies ist der größte Nachteil, aber auch ein Grund für die einfache und schnelle Gründung.
Vorteile sind die volle Entscheidungsfreiheit, geringe laufende Kosten und die einfache Buchführung.

Welche Umwandlungsmöglichkeiten gibt es bei einem Einzelunternehmen?

Umwandlungsmöglichkeiten bestehen z. B. in die Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG) oder einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG), etwa bei geplanter Expansion oder Aufnahme von Partnern.
Bei Umwandlung in eine andere Rechtsform ist zu beachten, dass steuerliche Verlustvorträge grundsätzlich nicht übertragen werden können.

Welche steuerlichen Aspekte gelten für ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmer zahlt Einkommensteuer auf den Gewinn, den er aus seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit erzielt.
Gewerbesteuer fällt an, wenn eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Freiberufler sind hiervon befreit.
Kleinunternehmer sind bis zum Erreichen der Kleinunternehmergrenzen von der Umsatzsteuer befreit und dürfen Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben.
Die Gewinnermittlung erfolgt meist durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung, erst bei Überschreiten bestimmter Umsatz- oder Gewinngrenzen ist eine Bilanzierung vorgeschrieben.
Die Kleinunternehmerregelung bedeutet, dass Rechnungen ohne Umsatzsteuer gestellt werden dürfen.
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.‎