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Ägypten - Advance Cargo Information für die Einfuhr

Gemäß Beschluss Nr. 38/2021 führt der ägyptische Zoll ein neues System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen namens "Advance Cargo Information (ACI)" ein.

ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es trägt darüber hinaus dazu bei, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal „Nafeza“ (zu Deutsch „Fenster“) zu bündeln und zu verifizieren.
Die verbindliche Einführung des Advance Cargo Information Systems (ACI) für eingehende Sendungen in die ägyptischen Seehäfen gilt seit dem 1. Oktober 2021. Ab dem 1. Januar 2023 sollte die Verwendung des ACI-Systems auch für Luftfrachtlieferungen verpflichtend werden.
Anwendung:
  1. Das neue System verpflichtet den Importeur oder seinen Agenten, seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal des National Single Window System for Foreign Trade „Nafeza“ zu registrieren. Diese Registrierung soll bereits vor Verladung der Waren durchgeführt werden. Dazu füllt der Importeur ein elektronisches Formular aus und signiert dieses mit dem persönlichen E-Token. Das Formular enthält u.a. Importeur-, Exporteur-, Produkt- und Verschiffungsdetails.
  2. Eine Advance Cargo Information Declaration Nummer (ACID) wird vom Nafeza-System vergeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die ACID-Nummer anschließend sowohl an den Importeur als auch an den Exporteur per E-Mail versandt. Die Gültigkeitsdauer der sendungsbezogenen ACID-Nummer beträgt sechs Monate.
  3. Spediteure müssen benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass die ACID-Nummer wie auch die Identifikationsnummern der Parteien des Konnossements auf allen Versanddokumenten angegeben sind.
  4. Der Exporteur registriert sein Unternehmen auf den von „Nafeza“ zertifizierten Blockchain-Dienstleister CargoX.
  5. Die Registrierung der Firmen-Informationen in der Blockchain "CargoX" ist an sich kostenlos. Mit der Entscheidung der ägyptischen Regierung wird der neue Preis für die ACI-Einreichung auf der CargoX-Plattform auf 150 USD festgesetzt. Dies betrifft nur neue ACI-Anträge, die am oder nach dem 14. Oktober erstellt und versandt werden und hat keine Auswirkungen auf bereits erstellte und versandte ACI-Anträge. Für alle gebührenpflichtige Leistungen z.B. die Verifizierung oder das Hochladen von Versanddokumenten etc., müssen im Vorfeld im CargoX-Portal „Units“ erworben werden, die über ein SEPA-Mandat eingezogen werden. Der Mindestbetrag für „units packs“ beträgt seit dem 14. Oktober 2021 400 USD (=400 units).Dieser Betrag reicht für 2 Einreichungen und den Verifizierungsprozess. Die erste Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Nach Erstkauf und Verifizierung des Unternehmens ist die Zahlung mit Kreditkarten möglich. Der Benutzer kann die Anzahl der Einheiten bestimmen, die er kaufen möchte. CargoX hat seit dem 14. Oktober 2021 ein Minimum von 25 Einheiten bis 25 USD für Kreditkartenzahlungen festgelegt.
    Billing — CargoX Platform User Manual documentation
  6. Relevante Versanddokumente müssen vom Exporteur verpflichtend über CargoX hochgeladen werden. Diese Uploads müssen die entsprechenden ACID-Nummer beinhalten und spätestens 48 Stunden vor Ankunft der Ware im Bestimmungshafen in Ägypten abgeschlossen sein.
    Sobald der Exporteur die enthaltenen Frachtdokumente mit der ACID-Nummer hochgeladen hat, kann der Importeur diese Dokumente einsehen und den Prozess mit dem Zoll in Ägypten beginnen. Dieser Prozess deckt nur die Seefracht ab.
    Wichtig: Wenn die ACID-Nummer nicht in den Frachtpapieren enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt. Vielmehr wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.
  7. CargoX verwendet grundsätzlich eine EU-Datenbank zur Verifizierung von Firmen-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Aus Datenschutzgründen kann aber CargoX keine deutschen Unternehmensdaten auf den Seiten der EU abgleichen, so dass im System eine Fehlermeldung angezeigt wird! Daher müssen Unternehmen mit Sitz in Deutschland eine Bescheinigung des Finanzamtes beantragen: Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger Unternehmer (auf Englisch, nicht älter als drei Monate). Laden Sie dieses Dokument bei CargoX hoch. Company Tax Settings
  8. Die Advance Cargo Identification Number (ACID) muss in den vom Exporteur bereitgestellten Verschiffungsdokumenten und damit auch im IHK-Ursprungszeugnis enthalten sein. Es ist zu empfehlen, diese in Feld 5 des Ursprungszeugnisses einzutragen.
  9. Gemäß Mitteilung des Finanzministers Nr. 430 von 2021 über die Ausführungsverordnung des Zollgesetzes Nr. 207 von 2020 müssen Handelsrechnungen nicht mehr von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigt und auch nicht konsularisch legalisiert werden. Die Handelsrechnung selbst muss allerdings den detaillierten Anforderungen des Wortlauts von Artikel 232 der Ausführungsverordnung Nr. 207 entsprechen. Es wird empfohlen, im Zweifel durch eine Rücksprache mit dem Importeur zu klären, ob dennoch eine Bescheinigung mit anschließender Legalisierung im Einzelfall verlangt wird. Den Beschluss des ägyptischen Finanzministeriums finden Sie unter „Weitere Informationen“.
  10. Folgende Angaben müssen auch vermerkt werden, aber NUR auf die Handelsrechnung:
    - ACID: 100270468202109xxxx
    - Egyptian Importer Tax ID: 10027xxxx
    - Foreign Exporter Registration Type: VAT Number (USt-ID)
    - Foreign Exporter ID: DE25784xxxx (Handelsregister HR-Nr)
    - Foreign Exporter Country: GERMANY
    - Foreign Exporter Country Code: DE
    Auf alle andere Dokumente (einschließlich Ursprungszeugnisse) soll NUR die ACID-Nummer geschrieben werden.
    Hinweis: Exporteure werden aufgefordert, Handelsrechnungen als PDF(Scan) und als maschinenlesbaren, strukturierten Datensatz in das CargoX-Portal hochzuladen. Als strukturierter Datensatz kann bislang eine Rechnung im Excel-Format verwendet werden (siehe Beispiel unter “Weitere Informationen”). Um den Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, beabsichtigt CargoX, alternativ auch Schnittstellen für die gebräuchlichsten ERP-Systeme anzubieten. Für SAP (invoice02 XML format) sind die Arbeiten schon relativ weit fortgeschritten, sodass dieses Datenformat voraussichtlich ab Ende September 2021 nutzbar sein wird. Schnittstellen für andere ERP-Systeme sollen folgen.
  11. CargoX wird letztendlich als Kurier für die Versanddokumente (Shipping documents) fungieren und wird künftig die Übergabe der Dokumente des Exporteurs an die Bank übernehmen. Dennoch muss der Exporteur die Dokumente derzeit noch an die Bank liefern. Die Integration mit den ägyptischen Banken und anderen relevanten Behörden ist noch im Gange.
Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Ägypten hat auf Grundlage Informationen der ägyptischen Behörden eine FAQ-Liste erstellt:
Frequently Asked Questions - Advance Cargo Information System
Akzeptanz elektronisch ausgestellter Handelsdokumente (z.B. eUZ)/ Legalisierung von Handelsdokumenten
Im Zusammenhang mit der Einführung des ACI-Systems kam es zuletzt zu missverständlichen Verlautbarungen durch verschiedene ägyptische Behörden hinsichtlich der Akzeptanz von digital erstellten, mithin nicht handschriftlich unterzeichneten, Verschiffungsdokumenten und der Notwendigkeit der Dokumenten-Legalisierung durch die ägyptischen Konsulate in Deutschland.
Laut AHK ist der aktuelle Sachstand (17.06.2021):
- Die Akzeptanz von digital erstellen Verschiffungsdokumenten ist (noch) nicht gegeben.
- Während keine Legalisierungsanforderung für über die Blockchain CargoX hochzuladenden Dokumente besteht, so müssen die bei der Zollfreistellung vorzulegenden Originale nach wie vor von der ägyptischen Botschaft legalisiert sein.

Beratungsangebot der AHK Ägypten / Service-Center
Da mit der ab dem 1. Oktober 2021 greifenden digitalen Zollabwicklung mit einer sehr hohen Frequentierung der ägyptischen Behörden zu rechnen ist, richtete die AHK Ägypten als einzige bilateral agierende Kammerorganisation ein Service-Center ein, dessen Kollegen einen direkten Kontakt zu den behördlichen Mitarbeitern haben. Das angebotene Service-Paket reicht von der Informationsvermittlung bis hin zu einer zweimonatigen Begleitung, um deutschen Exporteuren bei eventuell auftretenden, praktischen Herausforderungen unterstützend zur Seite zu stehen. Dieses Serviceangebot ist kostenpflichtig.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die AHK in Kairo.
Ansprechpartner: Frau May Khattab, Industrial Working Group Project Manager, Tel.: +202 3333 8486, E-Mail: may.khattab@ahk-mena.com.
 
(Die Angaben basieren auf zum Zeitpunkt der Abfasung vorliegenden Informationen. Diese sind unverbindlich und ohne Gewähr!)