BMWK veröffentlicht am neue Maßnahmen

Neues Energiesicherungspaket

Angesichts der sehr angespannten Gasversorgungslage hat das BMWK am 21. Juli ein neues Energiesicherungspaket vorgelegt. Das neue Paket umfasst drei Elemente: Die Stärkung der Speicherbefüllung, die weitere Senkung des Erdgasverbrauchs sowie die Erweiterung der Effizienz- und Einsparmaßnahmen.
Mitte Juli hat die EU ein Paket mit dem Namen “Save Gas for a Safe Winter” vorgelegt. Darin werden alle Mitgliedstaaten aufgerufen ihren Gasverbrauch um 15 Prozent zu reduzieren. Entsprechend hat das Bundeswirtschaftsministerium reagiert und folgende Maßnahmen auf den Weg gebracht:

Stärkere Befüllung der Gasspeicher

Die Bundesregierung möchte die Befüllung der Gasspeicher noch intensiver vorantreiben. Die gesetzlich vorgesehenen Füllstände werden daher erweitert. Konkret wird für den 1. September ein neues Zwischenziel von 75% eingeführt. Die weiteren Füllstandsvorgaben werden erhöht wie folgt:
  • Zum 1. Oktober von 80 % auf 85 %
  • zum 1. November von 90 % auf 95 %.
Die hierfür notwendige Ministerverordnung ist in der Ressortabstimmung und wird in den nächsten Tagen in Kraft treten. Stand 25. Juli 2022 waren die Speicher in Deutschland zu 65 Prozent gefüllt.

Senkung des Erdgasverbrauchs

Die Bundesregierung setzt stark auf den Einsatz von erneuerbaren Energien im Strombereich. Insbesondere die Biogasproduktion soll gesteigert werden, unter anderem durch die Aussetzung der maximalen Jahresproduktion der Anlagen. Außerdem soll die 70 %-Deckelungsregel für Solaranlagen aufgehoben werden, damit diese mehr Strom einspeisen können.
Darüber hinaus fordert die Bundesregierung weitere Anstrengungen, um den Erdgasverbrauch zu senken. Für die Stromerzeugung sollen mehr Kohlekraftwerke eingesetzt werden. Zusätzlich zu den Steinkohlekraftwerken können jetzt bereits stillgelegte Braunkohlekraftwerke ebenfalls wieder ihren Betrieb aufnehmen. Sollte sich herausstellen, dass die Marktteilnahme von Kohle- und Mineralölkraftwerken nicht ausreichend ist, wird als nächster Schritt die Verordnung über den Abruf der Braunkohle-Versorgungsreserve direkt in Kraft treten.
Des Weiteren sollen die Transportkapazitäten für Brennstoffversorgung auf der Schiene sichergestellt werden. In einem ersten Schritt sollen die Mineralöl- und Kohletransporte bei der Vergabe freier Trassen priorisiert werden. Falls das nicht ausreicht, soll im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes per Rechtsverordnung die Bevorzugung von Verkehren auf Ebene der Kapazitätszuweisung geregelt werden.

Erweiterung der Effizienz- und Einsparmaßnahmen

Der Gasverbrauch soll in Betrieben, Bürogebäuden und privaten Haushalten gesunken werden. Dazu plant das BMWK zusätzliche Energie- und Effizienzmaßnahmen auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (§ 30 EnSiG), die es der Bundesregierung erlauben, zur Vorsorge auch schon vor dem Krisenfall per Rechtsverordnung befristeten Maßnahmen zur Energieeinsparung zu treffen.
Für die Industrie haben das BMWK, die BNetzA und THE für den Gasmarkt ein zusätzliches Regelenergieprodukt, das sogenannte Gasauktionsmodell, entwickelt. Voraussichtlich ab dem Spätsommer/Beginn der Heizperiode 2022 können Lieferanten, d.h. Lieferanten von Industriekunden oder Industriekunden selbst, die Bilanzkreise betreiben, ihre Angebote zur Bereitstellung von Gasmengen über eine Regelenergieplattform der THE einreichen. Die THE kann diese Angebote dann im Falle einer Gasknappheit abrufen. Wie bei einer Auktion erhalten die günstigsten Angebote den Zuschlag.