Sach- und Fachkunde
Die Sachkundeprüfung ist gemäß § 34a der Gewerbeordnung für besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten sowie für Gewerbetreibende vorgeschrieben.
Mehr dazuDie Unterrichtung für das Bewachungspersonal nach § 34a Gewerbeordnung ermöglicht eine Beschäftigung als normaler Arbeitnehmer (auf Lohnsteuerkarte) bei einem Sicherheitsunternehmen in den meisten Tätigkeitsfeldern.
Mehr dazuWer ein Hotel, Restaurant, Bistro oder eine Gaststätte betreiben wollte, benötigte hierfür bisher eine Gaststättenerlaubnis. Diese ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie in Ihrem Betrieb Alkohol ausschenken.
Mehr dazuUnter bestimmten Umständen ist eine Befreiung von der Unterrichtung nach der Verwaltungsvorschrift für Gaststättenunterrichtung möglich. Zum Beispiel, wenn Sie die Abschlussprüfung bestimmter staatlich anerkannter Ausbildungsberufe abgelegt haben.
Mehr dazuGüterkraftverkehrsunternehmer, die sich auf Gefahrguttransporte spezialisiert haben oder als Transporteure Gefahrgut befördern, müssen entsprechend qualifizierte Fahrer einsetzen, die im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind.
Mehr dazuNach der neuen Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Mehr dazuUm von der Ausnahmeregelung im Glückspielvertrag für Verbundspielhallen gebrauch zu machen, ist der Sachkundenachweis nach der Verbundspielhallen-Sachkundeverordnung (VerbSpielhSkVO) erforderlich.
Mehr dazuWer Spielgeräte aufstellt, benötigt persönlich eine nicht übertragbare Erlaubnis. Erlaubnispflichtig ist aber nicht das Aufstellen im Sinne der räumlichen Positionierung der Spielgeräte, sondern erst der beabsichtigte Betrieb der positionierten Spielgeräte.
Mehr dazuZukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob diese Tätigkeit als Arbeitnehmer(in) ausgeübt wird oder der Unternehmer(in) das Fahrzeug selbst lenkt.
Mehr dazuDas Güterkraftverkehrsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Güterkraftverkehrsunternehmens mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, fachlich geeignet sein muss.
Mehr dazuDie IHK Flensburg bietet die Möglichkeit, sich online für die Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenunternehmer/-innen anzumelden. Diese ist notwendig, denn das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens fachlich geeignet sein muss.
Mehr dazuDie Zahlung Ihrer Prüfungsgebühr wird übernommen? Dann füllen Sie bitte diese Erklärung zur Kostenübernahme aus.
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