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Sach- und Fachkunde

Sie sind auf der Suche nach Bescheinigungen, Sachkundeprüfungen oder Qualifikationen für Ihr spezifisches Berufsfeld? Hier werden Sie fündig. Der Service der IHK Flensburg bietet eine Vielzahl an Informationen von der Bewachung bis hin zum Taxi- und Mietwagenunternehmen. Einfach auf die gewünschte Rubrik klicken, schon erfahren Sie mehr.

Bewachungsgewerbe

Das Bewachungsgewerbe weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten auf. Es reicht von der herkömmlichen Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudeüberwachung über den Veranstaltungsdienst, die Fluggastkontrolle, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz bis hin zur Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie Kernkraftwerken.

Bewachung ist ein sensibles Thema, das immer auch auf Vertrauen basiert. Doch wer übt eigentlich ein Bewachungsgewerbe aus? Was sind die besonderen Voraussetzungen? Welche Vorschriften müssen befolgt werden? Welche Pflichten entstehen dadurch? Zusätzlich stellt sich noch die Frage, welche Unterrichtsnachweise benötigt werden und an welche Behörden und Institutionen wendet man sich? Wir geben die Antworten.

Gastgewerbe

Wer plant ins Gastgewerbe einzusteigen, also zum Beispiel ein Hotel, Restaurant, Bistro oder eine Gaststätte betreiben möchte, der kann dies ohne Erlaubnis tun. Ganz anders sieht die Sachlage jedoch aus, wenn in diesem Gastgewerbe der Plan besteht, Alkohol an die Gäste auszuschenken. In diesem Fall ist eine Genehmigung für das betreffende Gastgewerbe unbedingt notwendig. Diese kann für das betreffende Gastgewerbe beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.

Unter bestimmten Umständen ist eine Befreiung von der Unterrichtung nach der Verwaltungsvorschrift für Gaststättenunterrichtung möglich. Zum Beispiel, wenn Sie die Abschlussprüfung bestimmter staatlich anerkannter Ausbildungsberufe abgelegt haben.

Gefahrgut

Jeden Tag werden unzählige Waren und Produkte auf der Straße transportiert. Doch nicht alle sind ungefährlich. Genau für diese benötigt man eine spezielle Bescheinigung als ADR-Gefahrgutfahrer. Bedeutet: Güterkraftverkehrsunternehmer, die sich auf Gefahrguttransporte spezialisiert haben oder allgemein als Transporteure Gefahrgut befördern, müssen entsprechend qualifizierte Fahrer einsetzen, die im Besitz einer gültigen ADR-Gefahrgutfahrer-Bescheinigung sind.

Nach der neuen Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Spielgeräte und Verbundspielhallen

Um von der Ausnahmeregelung im Glückspielvertrag für Verbundspielhallen gebrauch zu machen, ist der Sachkundenachweis nach der Verbundspielhallen-Sachkundeverordnung (VerbSpielhSkVO) erforderlich. Die IHK Flensburg ist für Schleswig-Holstein zuständig, Sie über die Rechts- und Sachgebiete zu unterrichten und anschließend die Sachkundeprüfung für Verbundspielhallen abzunehmen.

Wer Spielgeräte aufstellt, benötigt persönlich eine nicht übertragbare Erlaubnis. Erlaubnispflichtig ist aber nicht das Aufstellen im Sinne der räumlichen Positionierung der Spielgeräte, sondern erst der beabsichtigte Betrieb der positionierten Spielgeräte. Erlaubnispflichtiger Aufsteller ist derjenige, welcher für mindestens ein Gerät das Unternehmerrisiko trägt. Ist ein weiterer Gastwirt beteiligt an Gewinn, Risiko sowie Investition, so ist auch dieser erlaubnispflichtig.

Verkehr

Wer im Bereich Berufskraftfahrer arbeiten möchte, also Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen will, muss eine besondere Qualifikation nachweisen. Diese kann bei der IHK Flensburg erworben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Tätigkeit als Arbeitnehmer ausgeübt wird oder der Unternehmer selbst als Berufskraftfahrer das Fahrzeug lenkt.

Nicht jeder mit einem Führerschein ist gleichzeitig berechtigt, im Güterkraftverkehr zu arbeiten. Personen, die ein Kraftfahrzeug führen, welches ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) aufweist, müssen fachlich geeignet sein.

Die IHK Flensburg bietet die Möglichkeit, sich online für die Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenunternehmer/-innen anzumelden. Diese ist notwendig, denn das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens fachlich geeignet sein muss.