Termine und Anmeldung

Sachkundeprüfung für besondere Bewachungs­tätigkeiten nach § 34a GewO



Die Sachkundeprüfung ist gemäß § 34a der Gewerbeordnung vorgeschrieben für besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten sowie für die Bewachungsgewerbetreibenden.
Seit Januar 2003 ist die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung für folgende Bewachungstätigkeiten nachzuweisen:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
    (z.B. Türsteher)
Seit Dezember 2016 sind außerdem sachkundepflichtig:
  • Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen
  • Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)

Kurz und knapp

  • Es muss die schriftliche (120 Minuten), danach die mündliche Teilprüfung (etwa vier Teilnehmer je Gruppe und 15 Minuten pro Prüfling) bestanden werden.
  • Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind notwendig.
  • Die Vorbereitung ist sowohl selbstständig, als auch mit Kursen bei Bildungsträgern möglich.
  • Der alleinige Besuch einer Unterrichtung für Bewachungspersonal ist allgemein keine ausreichende Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung (siehe Abgrenzung).
  • Die Prüfung findet einmal monatlich statt.
  • Anmeldeschluss ist jeweils zwei Wochen vor Prüfungstermin.

Abgrenzung

Die Sachkundeprüfung ist nicht nur eine “abgeprüfte” Unterrichtung. Die Anforderungen und der Aufwand zur Vorbereitung liegen deutlich höher. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung für Bewachungspersonal. Die Aufnahme aller oben nicht genannten Bewachungstätigkeiten ist damit auch möglich.
Eine Förderung über einen Bildungsgutschein ist nicht möglich, da die Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten nach § 34a Gewerbeordnung eine Berufszugangsvoraussetzung im Bewachungsgewerbe darstellt und inhaltlich den Rahmenbedingungen der gesetzlich vorgeschriebenen Bewachungsverordnung unterliegt. Deshalb liegt keine Zertifizierungsnummer vor.

FAQ - Häufig gestellte Fragen