Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO
Die Sachkundeprüfung ist gemäß § 34a der Gewerbeordnung vorgeschrieben für besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten sowie für die Bewachungsgewerbetreibenden.
Seit Januar 2003 ist die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung für folgende Bewachungstätigkeiten nachzuweisen:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
(z.B. Türsteher)
Seit Dezember 2016 sind außerdem sachkundepflichtig:
- Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen
- Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
- Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)
Online-Anmeldung
- IHK Flensburg - Online-Anmeldung: Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO (Nr. 4305602)
- IHK zu Kiel - Online-Anmeldung: Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO (Nr. 4332012)
- IHK zu Lübeck - Online-Anmeldung: Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO (Nr. 4289836)
Kurz und knapp
- Es muss die schriftliche (120 Minuten), danach die mündliche Teilprüfung (etwa vier Teilnehmer je Gruppe und 15 Minuten pro Prüfling) bestanden werden.
- Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind notwendig.
- Die Vorbereitung ist sowohl selbstständig, als auch mit Kursen bei Bildungsträgern möglich.
- Der alleinige Besuch einer Unterrichtung für Bewachungspersonal ist allgemein keine ausreichende Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung (siehe Abgrenzung).
- Die Prüfung findet einmal monatlich statt.
- Anmeldeschluss ist jeweils zwei Wochen vor Prüfungstermin.
Abgrenzung
Die Sachkundeprüfung ist nicht nur eine "abgeprüfte” Unterrichtung. Die Anforderungen und der Aufwand zur Vorbereitung liegen deutlich höher. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung für Bewachungspersonal. Die Aufnahme aller oben nicht genannten Bewachungstätigkeiten ist damit auch möglich.
Eine Förderung über einen Bildungsgutschein ist nicht möglich, da die Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten nach § 34a Gewerbeordnung eine Berufszugangsvoraussetzung im Bewachungsgewerbe darstellt und inhaltlich den Rahmenbedingungen der gesetzlich vorgeschriebenen Bewachungsverordnung unterliegt. Deshalb liegt keine Zertifizierungsnummer vor.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Wieso ist die Sachkundeprüfung für Bewachungstätigkeiten notwendig?
Wegen des direkten Bürgerkontakts dieser Tätigkeiten hält der Gesetzgeber eine qualifizierte Durchführung dieser Wachaufgaben für notwendig. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass die Wachpersonen die Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sind.
- Wer ist von der Sachkundeprüfung befreit?
Neben den unter Ziffer 1.2 genannten Befreiungen sind außerdem Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig sind, von der Prüfung befreit.Das trifft für Gewerbetreibende nur zu, wenn sie zu diesem Zeitpunkt seit mindestens drei Jahren im Besitz der erforderlichen Bewachungserlaubnis sind und mit der Gewerbeanzeige nach § 14 GewO auch gleichzeitig Bewachungstätigkeiten angemeldet haben.Mitarbeiter waren nur dann befugt im Bewachungsgewerbe tätig, wenn sie auch an der seit 1. April 1996 notwendigen Unterrichtung teilgenommen haben oder wenn sie bereits am 31. März 1996 im Bewachungsgewerbe tätig und aufgrund dieser Stichtagsregelung von der bisherigen Unterrichtung befreit waren.Für diesen Fall gilt die Freistellung von der neuen Sachkundeprüfung aber nur dann, wenn am 1. Januar 2003 gleichzeitig eine ununterbrochene dreijährige Bewachungstätigkeit vorlag.Der zuständigen Erlaubnisbehörde sind die Befreiungstatbestände durch Vorlage entsprechender Zeugnisse nachzuweisen.
- Was wird in der Sachkundeprüfung geprüft?
Nach der Bewachungsverordnung werden die Kenntnisse in folgenden Sachgebieten geprüft:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz
unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt - Grundzüge der Sicherheitstechnik
In der mündlichen Prüfung soll der Schwerpunkt bei den Sachgebieten 1. und 5. liegen. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat. Nur wer beide Teile erfolgreich absolviert hat, bekommt von der Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung ausgehändigt, die ihn zur Durchführung der genannten Tätigkeiten berechtigt.Achtung: Die Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe bestimmt, dass die Prüfungssprache deutsch ist. An der Prüfung kann daher nur teilnehmen, wer deutsch sprechen, schreiben und verstehen kann. - Wann und wo findet die Sachkundeprüfung statt?
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt schriftlich beziehungsweise online. Die schriftliche Prüfung erfolgt in der Regel (grundsätzlich) bundesweit jeweils am dritten Donnerstag eines Monats; die Prüfungsfragen sind bundesweit einheitlich.Die Sachkundeprüfung wird von den Industrie- und Handelskammern abgenommen. Teilweise werden mehrere Industrie- und Handelskammern einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für die Sachkundeprüfung bilden. Informationen über den Ablauf der Prüfung, die Termine, Anmeldungsvoraussetzungen etc. erhalten Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer.Die Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Prüfung ist bundesweit gültig.
- Welche Voraussetzungen sind für die Prüfungsteilnahme erforderlich?
Bezüglich der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gibt es keine konkreten Vorgaben des Gesetzgebers. Es ist also durchaus zulässig, sich im Eigenstudium auf diese Prüfung vorzubereiten. Es erscheint aber sinnvoll, sich unter Anleitung von geeigneten Dozenten in einem geregelten Lehrgang den erforderlichen Stoff anzueignen.Vorbereitungskurse werden von einer Vielzahl von Bildungseinrichtungen angeboten. Die Industrie- und Handelskammer informiert Sie gerne über die dort bekannten Lehrgänge. Da die Sachkundeprüfung sich auf die gleichen Sachgebiete bezieht wie die Unterrichtung, bietet sich als Einstieg in die Thematik die Teilnahme am 40-stündigen Unterricht an. Zusätzlich sollte ein gezielter Vorbereitungslehrgang besucht werden.Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer Industrie- und Handelskammer - nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer in Ihrer Region.Den Rahmenplan für die Sachkundeprüfung und die Stoffsammlung für die Unterrichtung und Zusätzliches finden Sie unter weitere Informationen.
Weitere Informationen
- Rahmenplan (Link: https://www.dihk.de/resource/blob/2634/3836004140c4621312389dbed7b83393/rahmenplan-fuer-die-sachkundepruefung-im-bewachungsgewerbe-ab-dem-1-juni-2018-data.pdf)
- Unterrichtung im Bewachungsgewerbe (Nr. 3626834)
- Gefälschte IHK-Bescheinigungen (Nr. 3629310)
- Ausländische Berufsqualifikationen (Nr. 3334370)
- Bewachungsgewerbe Prüfungstraining (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 123 KB) (Nr. 4557516)
- Schulungsveranstalter (WIS DIHK) (Link: https://wis.ihk.de/kurse?suche=34a)
- IHK zu Lübeck - Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift (Nr. 4619324)