ADR-Bescheinigung

ADR-Gefahrgutfahrer

Güterkraftverkehrsunternehmer, die sich auf Gefahrguttransporte spezialisiert haben oder allgemein als Transporteure Gefahrgut befördern, müssen entsprechend qualifizierte Fahrer einsetzen, die im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind. Einen Überblick über die Dauer der Erst- und Auffrischungsschulungen und der Veranstalter finden Sie hier.
Gemäß der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB - sind die Industrie- und Handelskammern für die Durchführung, Überwachung und Anerkennung der Schulung, Fortbildung und Prüfung, die Erteilung der Bescheinigungen sowie für die Anerkennung von Lehrgängen, Lehrgangsveranstaltern und Lehrkräften und insoweit für die Regelung von Einzelheiten durch Satzung zuständig.

Kurse

Erstschulungen können aus folgenden Kursen bestehen:
  • Basiskurs: Grundsätzlich für alle Gefahrguttransporte erforderlich
  • Aufbaukurs Tank: Erforderlich für Transporte in Tankfahrzeugen
  • Aufbaukurs Klasse 1: Explosive Stoffe
  • Aufbaukurs Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Auffrischungsschulungen (Fortbildungsschulungen) bestehen aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer.
Zum 1. Januar 2023 ändern sich turnusgemäß die Vorschriften des ADR. Die ab 2023 geltenden Kurspläne sind ab 1. Januar 2023 für die Schulungen bindend. 

Anerkennung für Schulungsveranstalter

Fahrzeugführerschulungen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße 
Laut Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sind die Industrie- und Handelskammern für die Schulung, Durchführung der Prüfungen und die Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung zuständig.
Veranstalter, die entsprechende Schulungen durchführen möchten, benötigen eine Anerkennung der IHK. Für Schleswig-Holstein ist hierfür die IHK Flensburg verantwortlich. Die ordnungsgemäße Durchführung der anerkannten Schulungen wird von allen drei IHKs in Schleswig-Holstein überwacht.
Einzelheiten der Voraussetzungen für eine Anerkennung regelt eine IHK-Satzung. Sie regelt die einzureichenden Unterlagen – zum Beispiel aussagekräftige Lehrpläne, Nachweise zu Schulungsstätten und -materialien sowie die Anforderungen an die Lehrkräfte. Liegen alle formalen Voraussetzungen vor, werden die besonderen Kenntnisse der einzusetzenden Lehrkräfte ebenfalls beurteilt. Dafür setzen seit 2024 die IHKs Schleswig-Holstein, die Handelskammern Hamburg und Bremen, die IHKs Hannover, Schwerin und Oldenburg ein Fachgremium aus IHK-Mitarbeitern ein. Es prüft die fachliche Eignung dieser Lehrkräfte im Rahmen eines Beurteilungsgesprächs und spricht daraufhin eine Empfehlung gegenüber der zuständigen IHK aus.
Werden alle geforderten Voraussetzungen erfüllt, stellt die zuständige IHK dem Veranstalter eine schriftliche Anerkennung aus.

Zeitansätze

Folgende Zeitansätze werden zu Grunde gelegt:
a) bei Erstschulungen:
  • Basiskurs: 18 Unterrichtseinheiten Theorie und eine Unterrichtseinheit praktische Übungen
  • Aufbaukurs Tank: zwölf Unterrichtseinheiten Theorie und eine Unterrichtseinheit praktische Übungen
  • Aufbaukurs Klasse 1: acht Unterrichtseinheiten
  • Aufbaukurs Klasse 7: acht Unterrichtseinheiten
b) bei Auffrischungsschulungen: acht Unterrichtseinheiten Theorie und vier Unterrichtseinheit praktische Übungen.
Ein Unterrichtstag darf nicht mehr als acht Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfassen.
Die Dauer der Prüfung beträgt:
  • 45 Minuten beim Basiskurs,
  • 45 Minuten beim Aufbaukurs Tank,
  • je 30 Minuten bei den Aufbaukursen Klasse 1 und Klasse 7,
  • 30 Minuten in der Auffrischungsschulung

Verlängerung der ADR-Bescheinigung

Für die Verlängerung der ADR-Bescheinigung um weitere fünf Jahre muss die Auffrischungsschulung besucht und die Prüfung bestanden werden. Dies muss unbedingt innerhalb der Geltungsdauer der ADR-Bescheinigung erfolgen, weil andernfalls erneut eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren sind.
Die ADR-Bescheinigung wird um fünf Jahre ab alter Gültigkeit verlängert, wenn die Auffrischung innerhalb eines Jahres (bis zu zwölf Monate) vor Ablauf der ADR-Bescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Liegt die Auffrischungsprüfung vor diesem Zeitraum, dann wird die neue Gültigkeit ab dem Datum der Prüfung berechnet.

Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl ist die Erstellung einer neuen ADR-Card erforderlich. Dafür wird ein aktuelles, biometrisches Lichtbild benötigt.  Hierfür ist ein persönlicher Besuch in der IHK zur Personalisierung des Lichtbildes zwingend erforderlich. Das Lichtbild muss den Vorgaben der Passverordnung für ein biometrisches Bild in der Größe 35 x 45 Millimeter entsprechen. 
Das Lichtbild muss persönlich in einer der Geschäfts-/Geschäftsstellen der zuständigen IHK abgegeben werden. Dieses geht nicht auf dem Postwege, sondern muss persönlich (!!!) in der IHK Geschäftsstelle geschehen, weil die Feststellung der Identität zweifelsfrei erfolgen muss. Die ADR-Card wird dann erstellt und versandt. Die Gebühr für das Ausstellen einer Ersatzkarte beträgt 40 Euro. 
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK.