Förderung
BAFA startet Förderung für gewerbliche E-Lastenräder
Zum 1. März startet beim BAFA das Förderprogramm des Umweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder. Gewerblich genutzte E-Lastenräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind, werden mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro gefördert. Das Programm läuft bis Ende Februar 2024.
Das Programm löst die zum 28. Februar 2021 ausgelaufene Förderung von elektrisch angetriebenen Schwerlastfahrrädern im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie ab.
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern sind Investitionen in E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig.
Antragsberechtigt sind neben Kommunen, Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts auch private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und rechtsfähige Vereine und Verbände. Privatpersonen sind weiterhin nicht antragsberechtigt sind.
Änderungen der E-Lastenfahrradförderung gegenüber der Förderung von Schwerlastfahrrädern (gültig für Anträge ab 1. März 2021):
- Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen nach Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen wird.
- Die Förderung beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung.
- Der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate.
- Die Nutzlast muss mindestens120 kg sein.
- Vorgaben zum Mindest-Transportvolumen (bisher ≧ 1m³) sind entfallen. Aber: E-Lastenfahrräder müssen mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
- Ein Angebot ist bei Antragsstellung einzureichen.
- Zusätzlich antragsberechtigt sind rechtsfähige Vereine und Verbände.
Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Website.
Veröffentlicht am 3. März 2021