Förderung

Förderrichtlinie Ortskernentwicklung

Die im April vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung bekanntgemachte Förderrichtlinie ermöglicht die Förderung der Ortskernentwicklung. Neben Ortskernentwicklungskonzepten können Maßnahmen der Dorfentwicklung gefördert werden. Durch diese Maßnahmen kann durch Neu- und Umnutzungen sowie Rückbau der Leerstand reduziert werden, aber auch durch die barrierefreie, multifunktionale Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen ein lebendiger Ortskern aufgewertet werden.
Begünstigte für Vorhaben dieser Richtlinie sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Für Projekte der Dorfentwicklung, Einrichtungen der lokalen Basisinfrastruktur und innovative Projekte sind darüber hinaus auch natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts begünstigt. Grundlage ist aber eine breite Beteiligung und ein abgestimmtes Vorgehen auf Ebene der Gemeinde und der Region.
Entsprechend der neuen Förderrichtlinie sind einerseits förderfähig die Erarbeitung von Ortsentwicklungskonzepten für Gemeinden mit nicht mehr als 35.000 Einwohnern. Für diese sind auch innovative Projekte zu Förderung der Dorfentwicklung förderfähig – darunter fallen Projekte, die sich neuen Themenfeldern der Integrierten ländlichen Entwicklung widmen und die nicht anderweitig durch die Richtlinie förderfähig sind.
Für Gemeinden mit nicht mehr als 10.000 Einwohnern sind zusätzlich auch Projekte zur Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung (Dorfentwicklung) und Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen förderfähig; davon ausgenommen sind reine Nahversorgungs- und Bildungsprojekte mit Ausnahme von Einrichtungen für mobile Basisdienstleistungen.
Die Fördergelder stammen aus der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), die Bund und Länder gemeinsam finanzieren.
Bei Fragen zu den konkreten Fördervoraussetzungen, zur Projektberatung, Projektbewertungskritierien, Antragsvordrucke und Einreichung der Antragsunterlagen steht das jeweils zuständige Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zur Verfügung.