Infrastruktur und Förderung
Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur bildet das Rückgrat der Digitalisierung. Ergänzt um zielgerichtete Förderinstrumente ist sie Trdigitalen Treiber.
Breitband - Wir sorgen für Geschwindigkeit
Ob in Gremien des Landes wie der Arbeitsgruppe Breitbandstrategie 2030 des Wirtschaftsministeriums, in dessen Lenkungsgruppen oder als Player im Bündnis für Glasfaserausbau: Die IHK Schleswig-Holstein setzt sich für einen raschen flächendeckenden Glasfaserausbau ein. Denn trotz der Fortschritte in den vergangenen Jahren und der guten Position im Bundesländervergleich hinkt Schleswig-Holstein bei der Glasfaseranbindung im internationalen Vergleich immer noch deutlich hinterher. Dies zeigen auch die Ergebnisse der jährlichen Digitalisierungsumfragen der drei Industrie- und Handelskammern bei ihren schleswig-holsteinischen Mitgliedsunternehmen: Fast jedes vierte Unternehmen sieht im Bereich Breitbandinfrastruktur weiterhin dringenden Nachholbedarf.
Eine moderne und leistungsfähige digitale Infrastruktur bildet aber das Rückgrat für jegliche Digitalisierungsbestrebungen und ist somit essenziell für die wirtschaftliche Entwicklung. Eine forcierte flächendeckende Glasfaser-Ertüchtigung ist zudem Voraussetzung für den weiteren zügigen 5G-Ausbau. Denn Unternehmen sind auf ein flächendeckendes schnelles Internet mit geringen Latenzzeiten angewiesen.
Hier finden Sie die Forderungen der Wirtschaft an die Politik für eine weitere Stärkung der digitalen Infrastruktur.
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
Die Umsetzung digitaler Projekte in Unternehmen kostet Geld. Auch Know-how auf dem Weg zu digitalen Transformation ist erforderlich. Neben kostenfreien Aufschlussberatungen durch Institutionen des Landes und des Bundes bieten das Land Schleswig-Holstein und der Bund Unterstützung durch verschiedene Förderprogramme. Die IHK und ihre Partner helfen Ihnen bei der Suche nach dem optimalen Förderinstrumentarium.
Bundesförderprogramm “go-digital”
Das Förderprogramm go-digital ist am 31. Dezember 2024 leider ausgelaufen. Es können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Digitalisierungsprojekte, die im Jahr 2024 noch bewilligt wurden, können auch im Jahr 2025 umgesetzt und abgerechnet werden.
Förderung niedrigschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Mit diesem Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein sollen Digitalisierungsaktivitäten in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft angeregt werden und somit deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.
Antragsberechtigte Zielgruppe: Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro. In einem ersten Schritt findet eine Beratung durch zertifizierte Beratungsunternehmen statt. Ziel ist die qualifizierte Erstellung eines Digitalisierungskonzeptes statt,. Dabei werden Prozesse im Unternehmen analysiert und notwendige und daraus abzuleitende Digitalisierungsmaßnahmen analysiert. Diese Beratung wird zu maximal 40 Prozent gefördert. Der Beratungsbericht zur Digitalisierung wird in einem nächsten Schritt bei Antragstellung bei der Wirtschaftsförderung- und Technologietransfergesellslchaft mbH Schleswig-Holstein (WTSH) eingereicht wird. Bei der Umsetzung können dann Digitalisierungsvorhaben in einem Korridor von mindestens 10 Tausend Euro bis zu maximal 200 Tausend Euro zu maximal 40 Prozent von der WTSH gefördert werden.