EBA-Leitlinien

Neuanzeige bei PSD2-Bereichsausnahmen

PSD2-Unternehmen, die PSD2 (Payment Services Directive 2)-Bereichsausnahmen für begrenzte Netze und sehr begrenzte Produktangebote im Zahlungsverkehr in Anspruch nehmen wollen, müssen bis zum 1. September 2022 eine Neuanzeige abgeben. Hintergrund sind neue European Banking Authority (EBA)-Leitlinien.
Mit sofortiger Wirkung greift die Bereichsausnahme auch bei reinen Onlineshops. Internetmarktplätze, die nicht selbst Waren oder Dienstleistungen vertreiben, sondern lediglich einen Treffpunkt für Verkäufer und Käufer bereitstellen, werden allerdings von der Ausnahme weiterhin nicht erfasst.
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