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Aktueller Hinweis: Ab dem 1. Januar 2025 ist die notwendige Meldung elektronischer Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) an die Finanzverwaltung möglich und erforderlich. Darauf hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 28. Juni 2024 hingewiesen.
Wer einen Onlineshop plant, steht vor der Frage: PayPal, Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte usw.? Mit dem geeigneten Portfolio an Zahlungsmöglichkeiten steht die Wahl eines geeigneten Payment Service Providers an.
Seit dem 1. Januar 2020 sind die im November 2019 in einigen Aspekten modernisierten GoBD anzuwenden. Informationen und einen Praxisleitfaden erhalten Sie hier.
Für den reibungslosen Austausch von Geschäftsdaten sowie den Einsatz automatischer Lese- und Steuerungssysteme braucht es überschneidungsfreie Identnummern und einheitlich maschinenlesbare Codierungen. Für die internationale Artikelnummerierung schafft das System der GTIN (früher EAN) die hierfür notwendige Voraussetzung.
Unternehmen, die PSD2 (Payment Services Directive 2)-Bereichsausnahmen für begrenzte Netze und sehr begrenzte Produktangebote im Zahlungsverkehr in Anspruch nehmen wollen, müssen bis zum 1. September 2022 eine Neuanzeige abgeben. Hintergrund sind neue European Banking Authority (EBA)-Leitlinien. Mit sofortiger Wirkung greift die Bereichsausnahme auch bei reinen Onlineshops.
Mit SEPA (Single Euro Payment Area) kann jede Überweisung in Euro-Währung innerhalb des EU- und EWR-Wirtschaftsraumes zum identischen Preis einer inländischen Überweisung gesendet und empfangen werden. Wenn ein Unternehmen dieses Verfahren akzeptiert, ist es nicht zulässig dieses auf Zahlungskonten aus einem bestimmten Mitgliedstaat zu beschränken.