Prüf- und Berichtspflichten

EU-Regulierungswelle trifft Handel

Der Handel unterliegt bereits heute zahlreichen Prüf- und Berichtspflichten, und aus Brüssel werden noch viele weitere dazukommen. Die Themen reichen von Abholzung über Zoll und Cybersecurity bis hin zu Lieferketten und Umsatzsteuer. Ein kurzer Überblick.
Der Vertrieb von Produkten hat sich gewandelt. Anbieter aus Drittstaaten können Produkte digital direkt an Kunden verkaufen, Hersteller nutzen den Direktvertrieb und Plattformen sind zu wichtigen Playern im Vertriebsmarkt geworden. Alte Gesetze konnten nicht mehr für einen fairen Wettbewerb sorgen. Daher gibt es eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben: So werden Digital Services Act und Digital Markets Act Plattformen ab 2024 stärker regulieren und stärkere Prüf- und Sorgfaltspflichten einführen.
Weiterhin wurde die allgemeine Produktsicherheitsverordnung beschlossen, die ab Dezember 2024 in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt. Bereits in Kraft ist die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten, allerdings nur für Produkte des harmonisierten Bereichs (etwa Kinderspielzeug und Produkte mit Elektronikelementen).
Das New Legislative Framework (NLF) organisiert bereits seit 2018 die Überwachung von Märkten und die Sicherheit von Produkten. Die meisten Pflichten haben die Hersteller, die für die Sicherheit der Produkte sorgen müssen. Importeure und Einzelhändler haben ebenfalls Pflichten und müssen prüfen, ob eine Bedienungsanleitung in Landessprache vorhanden ist. Bei Problemen sind sie verpflichtet, diese an die Behörden beziehungsweise das Safety- Business-Gateway zu melden.
Die Logik des NLF zieht sich durch weitere Vorhaben wie den Cyber Resilience Act, der die IT-Sicherheit von Produkten im Fokus hat, oder auch die ab 2025 gültigen Regelungen zur Barrierefreiheit von Produkten und barrierefreien E-Commerce-Seiten.
Den vollständigen Text mit allen relevanten Änderungen und weiterführenden Links für Händler finden Sie auf der Homepage der DIHK.
Im Umweltbereich heißt die große Überschrift „Green Deal“. Neben der Verpackungsverordnung wird auch die Batterieverordnung aktualisiert. Aktuell wird über das Right to Repair verhandelt. Der Handel ist hier vor allem betroffen, wenn er Produkte im EU-Binnenmarkt verkauft: Dann ist er in jedem Land für die Einhaltung der Vorschriften zuständig. Auch bei Lieferketten wird der Händler mit sicherstellen müssen, dass die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten oder das Lieferkettengesetz eingehalten wurden. Damit Verbraucher bei Fehlern ihre Rechte geltend machen können, wird außerdem die Produkthaftungsrichtlinie an die Entwicklungen angepasst.
Auch bei Umsatzsteuer und Zollrecht sind Änderungen geplant. Mit ViDA (VAT in the Digital Age) soll durch ein digitales Meldesystem Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden. Dazu sollen Unternehmen für grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU nur noch elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format erstellen dürfen. Die Bundesregierung möchte auch für nationale Umsätze zwischen Unternehmen die verpflichtende Ausstellung der sogenannten E-Rechnung ab 2025 einführen.
Ende Mai hat die EU außerdem eine Zollrechtsreform angekündigt. Alle Sendungen sollen über eine digitale Zollplattform abgewickelt werden – im E-Commerce bereits ab 2028. Die Zollfreigrenze von 150 Euro soll abgeschafft werden und Plattformen sollen dafür sorgen, dass Zölle und Einfuhrumsatzsteuer beim Kauf entrichtet werden.
Oktober 2023