Flensburg: Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber
Schwerbehinderte Menschen beschäftigen - das ist zu beachten
von Aenne Boye |
Wer schwerbehinderte Menschen einstellt, profitiert von zahlreichen Hilfen und Förderungen, muss aber auch Anforderungen erfüllen. Dennis Staadt von der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber* (EAA) klärt auf über Chancen für die Betriebe.
Denn durch Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen kann der Betrieb die Zahlung einer Ausgleichsabgabe reduzieren und gegebenenfalls erforderliche Fördermittel erhalten. „Bei den Anträgen helfe ich den Unternehmen“, sagt Staadt. Auch bei weiteren thematischen Anliegen steht er mit Rat und Tat zur Seite. Helfen kann die EAA den Betrieben bei der Mitarbeitersuche in Zeiten des Fachkräftemangels. Zudem steht sie zu allgemeinen Anliegen wie Beschäftigungsmythen, etwa Unkündbarkeit, als Ansprechpartner zur Seite.
Für die EAA ist wichtig, dass sich die Betriebe bei der Einstellung und beim Onboarding eines schwerbehinderten Mitarbeitenden gut vorbereiten. So gilt es, neben eventuell notwendigen technischen Arbeitshilfen Führungskräfte und Kollegen zu sensibilisieren, damit eine vorurteilsfreie Kultur entsteht und Berührungsängste abgebaut werden. Häufig helfe ein vorfühlendes Gespräch. Inklusion und Diversität entstehen nicht von heute auf morgen. „Es ist wichtig, dass der Betrieb weiß, worauf er sich einlässt und alle langfristig mitziehen.
Menschen sind nicht behindert – Menschen werden in ihrem Alltag behindert!
Dennis Staadt
Ein einheitliches Rezept gibt es allerdings nicht, denn jeder Mensch, jeder Betrieb ist anders.“ „Menschen sind nicht behindert – Menschen werden in ihrem Alltag behindert! Manchmal liegen die Lösungen für ein beiderseitig zufriedenstellendes Arbeitsverhältnis sehr nah“, betont Staadt. Dabei übernimmt die EAA gerne eine zielführende Lotsenfunktion. Neben der fachlichen Kompetenz greift die Ansprechstelle auf ein breites Netzwerk sowie langjährige Erfahrung zurück.