Flensburg: Tipps

Markteintritt Dänemark

Für die schleswig-holsteinischen Unternehmen ist der Nachbar Dänemark ein interessanter internationaler Wirtschaftsmarkt. Ein Überblick über Umsatzsteuer, Geschäftskultur und Vorgaben für die Website:
Umsatzsteuer
  • Business-to-Business (B2B): Die Mehrwertsteuer folgt den Waren. Die lokale Mehrwertsteuer wird in dem Land erhoben, in dem sich die Waren befinden, wenn die „Reise“ zum Kunden beginnt.
  • Business-to-Customer (B2C): Die Mehrwertsteuer entspricht der des Landes, in das die Ware versendet wird. Optional ist ein One-Stop-Shop möglich: Die deutsche Mehrwertsteuer kann bei einem maximalen Umsatz von 10.000 Euro im Jahr innerhalb der EU verwendet werden.
Online-Verkauf von Waren
  • Inhaltliche Anforderungen, etwa an das Impressum, richten sich nach dem Standort des Servers: Deutscher Server bedeutet deutsches Recht.
  • Für Werbung gilt dänisches Recht.
  • Für Produktanforderungen greift dänisches Recht, zum Beispiel ist eine dänische Gebrauchsanweisung notwendig.
  • Beim Kaufvertrag: Für B2B kann das anzuwendende Recht bestimmt werden. Bei B2C gilt dänisches Recht.
Geschäftskultur
  • Um in Dänemark erfolgreich zu sein, ist es wichtig, die dänische Geschäftskultur zu verstehen: flache Hierarchien,
    alle duzen sich und das Netzwerk LinkedIn wird oft für die erste Kontaktaufnahme genutzt.
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Das IHK-Team vom Länderschwerpunkt
Dänemark unterstützt gerne:
international@flensburg.ihk.de