Gefahrgütertransport
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) regelt den internationalen Transport von Gefahrgütern auf der Straße und wird alle zwei Jahre aktualisiert, um die Sicherheit und Effizienz im Gefahrguttransport zu verbessern. Die nächste Aktualisierung betrifft das ADR 2025, das zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Das bisherige ADR 2023 kann noch bis 30. Juni 2025 angewendet werden, abgesehen von einigen speziellen Übergangsvorschriften mit zum Teil längerer Laufzeit. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den Entwurf der deutschsprachigen Änderungen für das ADR 2025 mit Stand 1. August 2024 zum Download bereitgestellt.
Gleichzeitig finden mit der Änderung des Gefahrgutrechts turnusgemäß auch die neuen Kurspläne (Stand 01/2025) zur Durchführung der unterschiedlichen Lehrgänge (Basiskurs, Aufbaukurs und Auffrischungsschulung) für die Ausbildung der Gefahrgutfahrerinnen und -fahrer ab dem 1. Januar 2025 Anwendung.
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