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Krieg in der Ukraine
In Anbetracht des Krieges in der Ukraine hält Sie die IHK zu Rostock auf dieser Themenseite zu allen aktuellen Wirtschafts- und Sanktionsinformationen auf dem Laufenden.
Die No-Russia-Klausel betrifft EU-Ausführer, die zum Beispiel Kugellager oder Schalter weltweit exportieren. Ausgenommen sind Exporte in wenige Länder. Zwei Webinare geben einen Überblick über Sanktionsumgehungen.
Die Situation in der Ukraine stellt Unternehmen, die geschäftliche Beziehungen zur Russischen Föderation oder Ukraine unterhalten, vor Herausforderungen. Wir fassen die aktuellsten Entwicklungen zusammen und geben Ihnen praktische Tipps.
Flüchtende aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Ukrainischen Schutzsuchenden in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit wird dringend empfohlen, bereits jetzt die aufenthaltsrechtliche Perspektive in den Blick zu nehmen und ggf. den Aufenthaltstitel zu wechseln.
Erstberatung zur Feststellung der beruflichen Qualifikation
Die IHK zu Rostock bietet ukrainischen Geflüchteten eine Erstberatung zur Feststellung der beruflichen Qualifikation an. Mit Hilfe von Checklisten erhalten die Fachkräfte einen ersten Überblick bei der Einordnung ihrer vorhandenen Qualifikationen.