Bekanntmachung des Wahlausschusses vom 19. Oktober 2021

Gemäß § 23 der Wahlordnung (WO) der Industrie- und Handelskammer zu Rostock vom 24. Februar 2021 macht der Wahlausschuss folgendes bekannt:
Gemäß § 1 Abs. 1 der Wahlordnung der IHK zu Rostock wird die Vollversammlung der IHK zu Rostock für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Nach Durchführung der derzeit stattfindenden IHK-Wahl wird sich die Vollversammlung im März 2022 konstituieren. Die Wahlperiode der Vollversammlung der IHK zu Rostock beginnt damit Im Jahr 2022 und endet im Jahr 2027.
Die redaktionell fehlerhafte Angabe der Wahlperiode mit ursprünglich „2021 bis 2026“ wird hiermit richtiggestellt.

Rostock, 19. Oktober 2021
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Der Wahlausschuss, Vorsitzender
gez. Christoph Freiherr von Stein
Hinweis:
Die Wahlen zur Vollversammlung werden im Zeit¬raum vom 4. Oktober bis 1. November 2021, 14:00 Uhr im Wege der Briefwahl sowie der elektronischen Wahl durchgeführt.
– Tag der Veröffentlichung: 21. Oktober 2021 –