1. Bekanntmachung des Wahlausschusses

Der gemäß § 8 Abs. 1 Wahlordnung (WO) von der Vollversammlung gewählte Wahlausschuss gibt Folgendes bekannt:
Die gemäß § 9 WO erstellten Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten) liegen gemäß § 9 Abs. 3 WO in der Zeit von Montag, dem 23. März 2026 bis einschließlich Dienstag, dem 7. April 2026 in der IHK zu Rostock, Ernst-Barlach-Straße 1-3, 18055 Rostock und in der Geschäftsstelle Stralsund, Heilgeiststraße 34 18439 Stralsund zur digitalen Einsicht aus.
Die Einsichtnahme ist möglich:
  • Montag bis Donnerstag: von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Freitag: von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • und an Terminen (innerhalb der Service-Zeiten der IHK), die nach vorheriger Vereinbarung erfolgen (E-Mail: wahl2026@rostock.ihk.de; Telefon: 0381 338 - 402)
Folgende Ausnahmen gelten: an gesetzlichen Feiertagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, d.h. am 3. und am 6. April 2026, sowie an den Wochenenden besteht keine Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Einsichtsberechtigt sind die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk. Zur Einsichtnahme ist der Personalausweis und ggf. eine entsprechende Vollmacht mitzubringen.
Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einem anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe sind binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens Dienstag, 14. April 2026, schriftlich beim Wahlausschuss der IHK zu Rostock, Ernst-Barlach-Straße 1-3, 18055 Rostock, einzulegen. Der Fristenbriefkasten der IHK befindet sich vor dem Haupteingang der IHK zu Rostock. Zulässig ist auch die Übermittlung per Fax (0381 338 - 409) oder die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail an: wahl2026@rostock.ihk.de.

Einreichung der Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss fordert hiermit gemäß § 11 Abs. 1 WO alle Wahlberechtigten auf, bei ihm in der Zeit von Dienstag, 14. April 2026 bis einschließlich Dienstag, 12. Mai 2026, für ihre Wahlgruppe die Wahlvorschläge für die Vollversammlung einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber sind gemäß § 11 Abs. 2 WO mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. In der persönlichen Erklärung jedes/r Bewerbers/in erklärt diese/r, dass er/sie zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm/ihr keine Tatsachen bekannt sind, die seine/ihre Wählbarkeit ausschließen. Gegebenenfalls ist eine besonders bestellte Bevollmächtigung nach § 4 Abs. 6 WO beizufügen.
Die Formulare müssen schriftlich beim Wahlausschuss der IHK zu Rostock, Ernst-Barlach-Straße 1-3, 18055 Rostock, eingereicht werden. Der Fristenbriefkasten der IHK befindet sich vor dem Haupteingang der IHK zu Rostock. Hier können Postsendungen auch außerhalb der Öffnungszeiten fristwahrend eingeworfen werden. Eine Übermittlung per Fax (0381 338 -409) oder die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail an: wahl2026@rostock.ihk.de ist ebenfalls zulässig.
Sämtliche Formulare zur Kandidatur sind in Kürze kostenfrei über www.ihk.de/rostock/wahl erhältlich.