Wer muss an der Lebensmittelhygieneschulung teilnehmen - und wann ist sie erforderlich?
Wer benötigt eine Lebensmittelhygieneschulung?
Lebensmittelunternehmer müssen laut (Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II, Kapitel XII Nr. 1) sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden, die mit Lebensmitteln umgehen, in Hygiene geschult sind.
Besonders betroffen sind:
- Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel verarbeiten (z.B. Fleisch, Fisch, Milchprodukte, etc.) sofern sie:
- keine wissenschaftliche oder fachliche Ausbildung im Lebensmittelbereich haben oder
- keine Schulung gemäß LMHV (§ 4, Abs. 1, Anlage 1)
nachweisen können.
Welche Themen müssen in der Ausbildung bzw. Schulung vermittelt worden sein?
- Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
- Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
- Lebensmittelrecht
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
- Havarieplan, Krisenmanagement
- Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
- Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
- Reinigung und Desinfektion
Was zählt zu leicht verderblichen Lebensmitteln?
- Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
- Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
- Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
- Eiprodukte
- Säuglings- und Kleinkindernahrung
- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
- Backwaren mit nicht durchgebackener oder erhitzter Füllung oder Auflage
- Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
- Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr
Wer ist von der Schulungspflicht befreit?
- Personen mit anerkannter wissenschaftlicher Ausbildung oder fachlicher Berufsausbildung im Lebensmittelbereich
- Personen, die nur mit verpackten Lebensmitteln arbeiten (z.B. nur etikettieren, wiegen, bedrucken, etc.)
- Personen, die kleine Mengen Primärerzeugnisse abgeben, (z.B. Bauern mit Hofverkauf)
- Hersteller von Primärerzeugnissen, z.B. Fischerei- oder Jagderzeugnisse
Ist eine Folgeschulung vorgeschrieben?
Ein Folgeschulungsintervall ist nicht gesetzlich definiert.