ICT-Karte für unternehmensinternen Transfer

Sie möchten vorübergehend Mitarbeiter aus dem außereuropäischen Ausland in eine Niederlassung nach Deutschland transferieren? 
Die ICT (Intra-Corporate Transfer)-Karte ist der Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige und dient der vorübergehenden Entsendung von Mitarbeitern (Führungskräfte, Spezialisten und Trainees) eines Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union in eine Dependance desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe nach Deutschland. Durch die ICT-Karte wird der unternehmensinterne Transfer von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union erleichtert. 
Arbeitnehmer müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des unternehmensinternen Transfers gemäß § 19b AufenthG erfüllen: 
  1. Zukünftige Tätigkeit in der inländischen Niederlassung als Führungskraft, Spezialist oder Trainee 
  2. Ununterbrochene Beschäftigung beim ausländischen Unternehmen oder der Unternehmensgruppe seit mindestens 6 Monaten unmittelbar vor Beginn des Transfers und für die gesamte Dauer des Transfers 
  3. Dauer des Transfers ist länger als 90 Tage 
  4. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 39 AufenthG (außer bei zustimmungsfreien Tätigkeiten) 
  5. Gültiger Arbeitsvertrag für die gesamte Dauer des Mitarbeitertransfers, ggf. zusätzlich ein Abordnungsschreiben mit Nachweis über die Rückkehrmöglichkeit in eine Niederlassung des Unternehmens außerhalb der EU nach der Beendigung des Transfers 
  6. Nachweis der beruflichen Qualifikationen 
Wenn es sich bei dem Angestellten um eine Führungskraft oder einen Spezialisten handelt, kann der Aufenthaltstitel für 3 Jahre erteilt werden. Bei Trainees ist die Dauer auf maximal 1 Jahr begrenzt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und der Bundesagentur für Arbeit