Informationen zu im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen

Gesetzlicher Anspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren

Das "Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, abgekürzt BQFG) garantiert seit April 2012 allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden Beruf in Deutschland. Die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen für die Beantragung dieser Gleichwertigkeitsprüfung keine Rolle, d.h. auch aus dem Ausland können Anträge eingereicht werden. Das Gesetz erleichtert Fachkräften mit einem im Ausland erlernten Beruf den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und gibt Hilfestellung, eine Beschäftigung zu finden, die auch der individuellen Qualifikation entspricht.

Zuständigkeit der IHK

In die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer (IHK) fallen ausschließlich die dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen. Als zentrale Stelle übernimmt die in Nürnberg ansässige IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die Prüfung der Gleichwertigkeit für o.g. Berufe sowie die gesamte Abwicklung des Verfahrens.

Ablauf des Verfahrens

Nach Eingang des Antrags bestätigt die IHK FOSA innerhalb eines Monats den Erhalt und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, gegebenenfalls müssen weitere Dokumente nachgereicht werden. Erst nach Zahlungseingang der anfallenden Gebühr beginnt die IHK FOSA mit dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren und vergleicht anhand der Unterlagen, ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Beruf wesentliche Unterschiede vorliegen. Ist dies der Fall, beurteilt die IHK FOSA, ob diese durch nachgewiesene Berufserfahrung oder auch weitere Befähigungsnachweise (z.B. Weiterbildungen) ausgeglichen werden. Über das Ergebnis der Prüfung erteilt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid, in dem die vorhandenen sowie gegebenenfalls fehlenden Qualifikationen aufgelistet werden.
Durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Praktika, Berufserfahrung, Weiterbildungen) können diese Defizite ausgeglichen werden. Bei der Erstellung eines geeigneten Qualifizierungsplans unterstützt Sie gerne unsere Ausbildungsabteilung.

Vorteile der Gleichwertigkeitsprüfung

Wer seine beruflichen Qualifikationen bewerten lässt, hat eine Reihe von Vorteilen:
  • Mit dem von der IHK FOSA erteilten Bescheid halten Antragsteller ein offizielles und rechtssicheres Dokument in Händen, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikationen mit dem vergleichbaren deutschen Beruf ausfällt.
  • Der Bescheid erleichtert Arbeitgebern die Einschätzung der Qualifikationen des Bewerbers und verbessert die Chancen bei der Stellensuche.
  • Ergibt die Prüfung eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Beruf, erfolgt eine rechtliche Gleichstellung mit dem Inhaber des deutschen Referenzabschlusses.
  • Durch die detaillierte Auflistung vorhandener oder auch fehlender Qualifikationen im Bescheid wird eine gezielte Weiterbildung und Nachqualifizierung möglich.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste in Farbkopie und gegebenenfalls übersetzt von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Informationen zu den Inhalten der Ausbildung (insbesondere Jahreszeugnisse und Rahmenlehrplan)
  • Nachweise über relevante Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse und/oder Arbeitsbücher) in Farbkopie und gegebenenfalls übersetzt von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Bescheinigungen über berufliche Weiterbildungen, Kurse, Seminare, Umschulungen, weitere Ausbildungen) in Farbkopie und gegebenenfalls übersetzt von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) in Farbkopie
  • Aktueller Lebenslauf
  • Bei Antragstellung aus Drittstaaten: Nachweis der Erwerbsabsicht in Deutschland (z.B. Arbeitsvertrag, Bewerbungen bei Arbeitgebern, Visumsantrag)

Gebühren

Der Gebührenrahmen liegt zwischen € 100 bis 600. Die tatsächlichen Gebühren orientieren sich am je nach individueller Sachlage entstehenden Aufwand für das Verfahren, der je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein kann. Fehlen Unterlagen und wird glaubhaft versichert, dass diese unverschuldet nicht vorgelegt werden können, besteht laut § 14 BQFG die Möglichkeit, zusätzlich zu den für die Gleichwertigkeitsprüfung eingereichten Unterlagen auch andere Verfahren wie z. B. Fachgespräche, Arbeitsproben oder Probearbeit im Betrieb anzuwenden. Möchte der Antragsteller ein solches Verfahren in Anspruch nehmen, entstehen dafür zusätzliche Kosten.
Gibt es Schwierigkeiten bei der Finanzierung eines Anerkennungsverfahrens, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mit dem Anerkennungszuschuss eine finanzielle Förderung zu erhalten.

Dauer des Verfahrens

Das Verfahren muss nach § 6 Absatz 3 des BQFG innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Die Frist beginnt, sobald die Gebühr bezahlt wurde und alle notwendigen Unterlagen vorliegen. 

Folgeantrag

Wurden nach der Feststellung einer teilweisen Gleichwertigkeit Anpassungsqualifizierungen durchgeführt, kann ein Folgeantrag gestellt werden. Wenn durch Nachweise belegt ist, dass die laut Erstbescheid bestehenden Unterschiede zu einem deutschen Berufsabschluss ausgeglichen wurden, erstellt die IHK FOSA einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit.

Ansprechpartner für Beratung

Für eine individuelle Erstberatung steht in der Regel die örtliche IHK zur Verfügung. Die Berater vor Ort gehen zusammen mit den Antragstellern sämtliche Unterlagen durch und helfen bei der Bestimmung des richtigen deutschen Berufsabschlusses, mit dem der Vergleich vorgenommen werden soll.
Anmeldung zu einer Beratung bei der IHK für Rheinhessen
Sie könnten gerne einen Termin zu einer Beratung vereinbaren. Nutzen Sie gerne das Anmeldeformular.

Adresse für die Antragstellung

Eine Antragstellung ist per Post oder per E-Mail möglich:
IHK FOSA (Foreign Skills Approval)
Ulmenstraße 52g
90443 Nürnberg
Tel.: 0911 81506-0
Fax: 0911 81506-100
E-Mail: info@ihk-fosa.de