Nr. 81178

Gefahrguttransport

Gefahrgüter werden täglich zu und von den Baustellen/Arbeitsstellen befördert. Hierzu gehören zum Beispiel Gase (Sauerstoff, Propan, Acetylen), Spraydosen oder flüssige brennbare Stoffe wie Farben, Lösemittel, Holzschutzmittel oder flüssige Stoffe wie Reinigungsmittel oder flüssige ätzende Stoffe wie Salzsäure, Schwefelsäure (Batterien), Ammoniak, Lötwasser und Stoffe mit anderen Gefahreneigenschaften wie Epoxidharzklebstoff, Unterbodenschutz, ölverschmierte Putzlappen und ungereinigte leere Gefahrgut-Behältnisse. Der Gesetzgeber hat diese Beförderungen geregelt, um Gefahren zu vermeiden.

Unternehmen, die regelmäßig mit Gefahrgütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Dieser muss geschult sein und sich einer regelmäßigen Fortbildung unterziehen.

Wer gefährliche Güter auf der Straße transportiert, muss im In- und Ausland nachweisen, dass er erfolgreich an einer sogenannten Gefahrgutfahrerschulung (ADR-Bescheinigung) teilgenommen hat. Das betrifft Tankwagenfahrer genauso wie Fahrer von Stückgut, wenn es sich bei dem Transport um Gefahrgut nach der Gefahrgutverordnung handelt.

Marion Moderer
Referentin Weiterbildung
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung