Nr. 1448804

Mitgliedschaft und Beitrag


Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist für alle gewerblichen Unternehmen in Deutschland gesetzlich geregelt – Ausnahmen bestehen für Freiberufler und Handwerker. Die Beiträge richten sich nach dem wirtschaftlichen Erfolg (finanzamtlicher Ertrag bzw. Gewinn).

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