Nr. 1448804

Mitgliedschaft und Beitrag


Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist für alle gewerblichen Unternehmen in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Beiträge richten sich nach dem individuellen wirtschaftlichen Erfolg (finanzamtlicher Ertrag bzw. Gewinn) und unterliegen i.d.R. einer Schwankung (regionale Wirtschaftskraft). Die Höhe der Beiträge wird jährlich von der IHK-Vollversammlung in der Wirtschaftssatzung festgelegt.

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Beitragsbefreiung, Ermäßigungsanträge, Verrechnung Handwerkskammer, Anschriftenänderung, Bankverbindung und Lastschriften

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Häufige Fragen und Antworten

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Was steht wo?

Beitragsätze im Überblick

Formular zur Angabe bzw. Änderungsinfo Ihrer Bankverbindung für die IHK

IHKG, IHK-Ausführungsgesetz Rheinland-Pfalz, IHK-Satzung, Beitragsordnung, Wirtschaftsplan, Abgrenzung Handwerk