Mitgliedschaft und Beitrag
Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist für alle gewerblichen Unternehmen in Deutschland gesetzlich geregelt – Ausnahmen bestehen für Freiberufler und Handwerker.
Die Beiträge richten sich nach dem wirtschaftlichen Erfolg (finanzamtlicher Ertrag bzw. Gewinn).