Mitgliedschaft und Beitrag
Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist für alle gewerblichen Unternehmen in Deutschland gesetzliche Pflicht – mit Ausnahme der Freiberufler und reinen Handwerker.
Die Beiträge richten sich nach dem wirtschaftlichen Erfolg (finanzamtlicher Ertrag bzw. Gewinn).