Online-Anträge


Bei unseren Online-Formularen ist es derzeit aus technischen Gründen leider nicht möglich, einen Dateianhang hochzuladen – bitte senden Sie uns Ihre Anfrage daher per Mail an beitrag@rheinhessen.ihk24.de.
1. Beitragsbefreiung für Kleingewerbe

Kleingewerbe ohne Handelsregistereintragung und einem erwarteten Gewinn von nicht mehr als 5200 € im Jahr, können sich vom Beitrag befreien lassen. Existenzgründer ohne Handelsregistereintragung ebenfalls.

2. Beitragsbefreiung für Handwerksbetriebe (HWK) ohne Handelsregistereintragung

Bei Kleingewerbetreibenden mit bestehender Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer (HWK), kann der IHK-Beitrag entfallen

3. Beitragsverrechnung mit Handwerkskammer (HWK) bei Handelsregisterfirmen

Bei Handelsregisterfirmen mit gleichzeitiger Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (HWK), kann der IHK-Beitrag verrechnet werden

4. Beitragsermäßigung (Gewerbe max. 3 Monate)

Falls das Gewerbe weniger als 3 Monate im Jahr bestand kann auf Antrag vom Grundbeitrag abgesehen werden.

5. Komplementär-Ermäßigung des Grundbeitrages

Für Kapitalgesellschaften mit einziger und ausschließlicher Komplementärfunktion (z.B. GmbH & Co. KG), kann auf Antrag ein ermäßigter Grundbeitrag (50%) eingeräumt werden.

6. Anschriftenänderung

Formular zur Änderung Ihrer Geschäftsanschrift oder Zustelladresse für Ihren Beitragsbescheid

7. Befreiungsantrag für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen

Formular zur Beitragsbefreiung für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)

8. Bankverbindung zur Auszahlung von Guthaben

Formular zur Angabe bzw. Änderungsinfo Ihrer Bankverbindung für die IHK

9. Einzugsermächtigung (SEPA/Lastschrift)

Für künftige Abrechnungen: Formular bitte ausfüllen, unterschreiben und an die IHK für Rheinhessen per Post schicken.

nicht barrierefrei, PDF-Datei (618 KB)

10. Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung (Stundung)

Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten können Sie eine Ratenzahlung bzw. Stundung Ihrer Beiträge beantragen.