Online-Anträge

Kleingewerbe ohne Handelsregistereintragung und einem erwarteten Gewinn von nicht mehr als 5200 € im Jahr, können sich vom Beitrag befreien lassen. Existenzgründer ohne Handelsregistereintragung ebenfalls.

Bei Kleingewerbetreibenden mit bestehender Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer (HWK), kann der IHK-Beitrag entfallen

Bei Kaufleuten (Vollkaufmännischer Geschäftsbetrieb gemäß HGB) mit gleichzeitiger Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (HWK), kann der IHK-Beitrag verrechnet werden

Falls das Gewerbe weniger als 3 Monate im Jahr bestand kann auf Antrag vom Grundbeitrag abgesehen werden.

Für Kapitalgesellschaften mit einziger und ausschließlicher Komplementärfunktion (z.B. GmbH & Co. KG), kann auf Antrag ein ermäßigter Grundbeitrag (50%) eingeräumt werden.

Formular zur Änderung Ihrer Geschäftsanschrift oder Zustelladresse für Ihren Beitragsbescheid

Formular zur Beitragsbefreiung für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)

Formular zur Angabe bzw. Änderungsinfo Ihrer Bankverbindung für die IHK

Für künftige Abrechnungen: Formular bitte ausfüllen, unterschreiben und an die IHK für Rheinhessen per Post schicken.

nicht barrierefrei, PDF-Datei (618 KB)

Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten können Sie eine Ratenzahlung bzw. Stundung Ihrer Beiträge beantragen.

Mit dem Onlineservice der IHK können Sie jederzeit und kostenlos eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung für Ihr Unternehmen erstellen.