Online-Anträge
Bei unseren Online-Formularen ist es derzeit aus technischen Gründen leider nicht möglich, einen Dateianhang hochzuladen – bitte senden Sie uns Ihre Anfrage daher per Mail an beitrag@rheinhessen.ihk24.de.
1. Beitragsbefreiung für Kleingewerbe
Kleingewerbe ohne Handelsregistereintragung und einem erwarteten Gewinn von nicht mehr als 5200 € im Jahr, können sich vom Beitrag befreien lassen. Existenzgründer ohne Handelsregistereintragung ebenfalls.
2. Beitragsbefreiung für Handwerksbetriebe (HWK) ohne Handelsregistereintragung
Bei Kleingewerbetreibenden mit bestehender Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer (HWK), kann der IHK-Beitrag entfallen
3. Beitragsverrechnung mit Handwerkskammer (HWK) bei Handelsregisterfirmen
Bei Handelsregisterfirmen mit gleichzeitiger Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (HWK), kann der IHK-Beitrag verrechnet werden
4. Beitragsermäßigung (Gewerbe max. 3 Monate)
Falls das Gewerbe weniger als 3 Monate im Jahr bestand kann auf Antrag vom Grundbeitrag abgesehen werden.
5. Komplementär-Ermäßigung des Grundbeitrages
Für Kapitalgesellschaften mit einziger und ausschließlicher Komplementärfunktion (z.B. GmbH & Co. KG), kann auf Antrag ein ermäßigter Grundbeitrag (50%) eingeräumt werden.
6. Anschriftenänderung
Formular zur Änderung Ihrer Geschäftsanschrift oder Zustelladresse für Ihren Beitragsbescheid
7. Befreiungsantrag für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen
Formular zur Beitragsbefreiung für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)
8. Bankverbindung zur Auszahlung von Guthaben
Formular zur Angabe bzw. Änderungsinfo Ihrer Bankverbindung für die IHK
9. Einzugsermächtigung (SEPA/Lastschrift)
Für künftige Abrechnungen: Formular bitte ausfüllen, unterschreiben und an die IHK für Rheinhessen per Post schicken.
nicht barrierefrei, PDF-Datei (618 KB)
10. Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung (Stundung)
Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten können Sie eine Ratenzahlung bzw. Stundung Ihrer Beiträge beantragen.