Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht die Möglichkeit eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens für qualifizierte Fachkräfte vor. Hierzu schließen Sie als Arbeitgeber – mit Vollmacht der Fachkraft – einen Vertrag mit der Ausländerbehörde ab. Die Dauer des Verfahrens kann dadurch deutlich verkürzt werden.
Zuständig ist hierfür in Rheinland-Pfalz die Zentrale Ausländerbehörde in Kaiserslautern. Detaillierte und übersichtliche Informationen über das Verfahren und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Kaiserslautern.
Die IHK berät Sie gerne über die wichtigsten Schritte beim Anerkennungsverfahren. Erstauskunft gibt es auch im Welcome Center.