Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren können Unternehmen qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland schneller und mit mehr Planungssicherheit einstellen. Um Engpässe in den deutschen Botschaften bei der Termin- und Visumvergabe zu umgehen, können Unternehmen das beschleunigte Fachkräfteverfahren initiieren. 
Für die Durchführung ist in Rheinland-Pfalz die Zentrale Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern zuständig. Erfolgt die Einreise einer Fachkraft im regulären Visumverfahren, bleibt weiterhin die örtliche Ausländerbehörde zuständig. 
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren – Was heißt das genau?
Lässt sich der Arbeitgeber von der Fachkraft bevollmächtigen, kann er eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde abschließen. Mit ihr erhält der Arbeitgeber unter anderem die Zusicherung, dass das Fachkräfteverfahren innerhalb bestimmter Fristen gesteuert wird. Ziel des Verfahrens ist, dass die Fachkraft ihr Visum in einer absehbaren Frist erhält. Für die beteiligten Behörden gelten dann folgende Bearbeitungszeiten:
  • Auslandsvertretung: sechs Wochen für die Erteilung eines Visums zur Einreise
  • Bundesagentur für Arbeit: eine Woche zur Prüfung der Arbeitsbedingungen
  • Zuständige Anerkennungsstelle: zwei Monate in vielen Berufen
Insgesamt soll das Fachkräfteverfahren in der Regel nach höchstens vier Monaten abgeschlossen sein. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde fällt eine Gebühr von 411 Euro an, welche an die Ausländerbehörde zu entrichten ist. Hinzu kommen die Kosten für die Visumsgebühren sowie gegebenenfalls für die Anerkennung des Berufsabschlusses. Detaillierte Infos zum Verfahren stehen online auf www.make-it-in.rlp.de