CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) - Aktuelles zum Jahreswechsel
Am 17. August 2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems darlegt. Es ist ein Teil des europäischen „Fit for 55“-Pakets.
Allgemeine Informationen über CBAM
Der Übergangszeitraum läuft vom 1. Oktober 2023 bis Ende 2025. Zu Beginn sehen vereinfachte Regeln des CBAM eine quartalsjährliche Meldepflicht vor. Die erste Meldung war im Januar 2024 abzugeben. Diese Regeln sollen schrittweise verschärft werden. Ab 1. Januar 2026 beginnt die Regelphase. Dann werden Einfuhren nur noch von zugelassenen CBAM – Anmeldern und mit CBAM-Zertifikaten möglich sein. Parallel dazu, soll die Zuteilung der kostenlosen Emissionszertifikate für die betroffenen Sektoren abgeschafft werden. Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen, sowie ein Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht.
Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) soll parallel zum EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) bestehen und einen CO2-Zoll für importierte Waren widerspiegeln, um die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem auszugleichen. Falls der Einführer nicht in der EU ansässig ist, muss der indirekte Zollvertreter den Antrag stellen und somit kommen auch auf die Logistikbranche neue Aufgaben hinzu. Zudem soll es die bisherigen EU-Mechanismen zur Verhinderung von Carbon Leakage, insbesondere die kostenlose Zuteilung von ETS-Zertifikaten, ersetzen.
Erfasst werden sollen vor allem Produkte aus kohlenstoffintensiven Sektoren. Dazu zählen:
- Eisen und Stahl,
- Zement,
- Düngemittel,
- Aluminium,
- Elektrizität und
- Wasserstoff.
Auch die indirekten Emissionen werden in die Verordnung einbezogen.
In Deutschland ist die zuständige Stelle die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Verpflichtungen für Unternehmen
Sie müssen sich im CBAM-Übergangsregister registrieren und sind gemäß Artikel 8 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 der EU-Kommission (CBAM-DurchführungsVO) verpflichtet, bis einschließlich 31. Dezember 2025 quartalsweise Ihren CBAM-Bericht dort einzustellen. Das Zugangsmanagement erfolgt über das Zoll-Portal. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie auf den Hilfeseiten des Zoll-Portals.
Zusätzlich benötigen Sie den Status eines „zugelassenen CBAM-Anmelders“, um CBAM-Waren ab dem 1. Januar 2026 in das Zollgebiet der Europäischen Union einzuführen zu dürfen. Grundlage hierfür sind die Artikel 4 und 5 der CBAM-VO. Hierfür müssen Sie im CBAM-Register für die Regelphase Ihre Zulassung beantragen. Dies Portal wird aufgrund von Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren erst im Laufe des ersten Quartals 2025 von der Europäischen Kommission parallel zum CBAM-Übergangsregister zur Verfügung gestellt werden. Sobald Sie den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders haben, können Sie ab dem 1. Januar 2026 im CBAM-Register auf Ihr CBAM-Konto zugreifen und dort Ihre jährlichen CBAM-Erklärungen abgeben. Die erste CBAM-Erklärung für das Jahr 2026 ist bis zum 31. Mai 2027 einzureichen.
Als Betreiber einer Anlage in Drittländern können Sie sich seit 1. Januar 2025 im O3CI-Portal (Operators of Third Countries Installations Portal) gemäß Artikel 10 der CBAM-VO registrieren, um ihre Emissionsdaten zu hinterlegen und CBAM-Anmeldern individuell zur Verfügung zu stellen. Langfristig können Sie dazu beitragen den administrativen Aufwand zu reduzieren, da CBAM-Anmelder direkt über das CBAM-Register auf die für ihren CBAM-Bericht erforderlichen Daten zugreifen können.
Unterstützung für Unternehmen
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz bietet Ihnen das CBAM-Netzwerks als Plattform für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Best-Practices. Wir laden Sie ein, sich aktiv zu beteiligen, um von den Erkenntnissen und Erfahrungen unserer Mitglieder zu profitieren und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen des CBAM zu entwickeln. Informationen zu kommenden Veranstaltungen, Terminen und Meetings im Rahmen unseres CBAM-Netzwerks finden Sie auf der Webseite der IHK Koblenz.
Auf der CBAM-Webseite der Europäischen Kommission finden Sie unter „Sectoral Information“ Factsheets für nicht-EU Produzenten von CBAM-Waren. Diese sind in verschiedenen Sprachen verfügbar und können Sie bei der Kommunikation mit Anlagenbetreibern aus Drittländern unterstützen.