Kraft-Wärme-Kopplung - Genehmigung der Einigung zwischen Bund und EU durch EU-Kommision

Nachdem die Novelle des KWKG bereits fast ein Jahr her ist, hat die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission nun das Gesetz bis 2026 beihilferechtlich genehmigt. Sie geht davon aus, dass die Energieeffizienz und die Strommarktintegration verbessert sowie CO2-Emissionen gesenkt werden. Somit leistet es einen Beitrag zur Erreichung der deutschen Energie- und Klimaziele. Der Wettbewerb werde nicht übermäßig verzerrt. Aufgrund des eingeführten Ausschreibungssystems sei die Beihilfe angemessen, da die Förderung auf ein Minimum begrenzt sei. 
Am 1. Januar 2016 ist das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (kurz KWKG) in Kraft getreten. Das KWK-Gesetz dient der Erhöhung der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf 110 Terrawattstunden bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 Terrawattstunden bis zum Jahr 2025 im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes (§1 Abs. 1 KWKG). Es regelt:
  • die Abnahme von KWK-Strom aus KWK-Anlagen, der auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen gewonnen wird,
  • die Zahlung von Zuschlägen durch die Netzbetreiber sowie die Vergütung für KWK-Strom aus neuen, modernisierten und nachgerüsteten KWK-Anlagen, der auf Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen gewonnen wird,
  • die Zahlung von Zuschlägen durch die Netzbetreiber für KWK-Strom aus bestehenden KWK-Anlagen, der auf Basis von gasförmigen Brennstoffen gewonnen wird,
  • die Zahlung von Zuschlägen durch die Übertragungsnetzbetreiber für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen sowie für den Neubau von Wärmespeichern, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird,
  • die Zahlung von Zuschlägen durch die Übertragungsnetzbetreiber für den Neu- und Ausbau von Kältenetzen sowie für den Neubau von Kältespeichern, in die Kälte aus Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen eingespeist wird,
  • die Umlage der Kosten.
Weiterführende Informationen und Fakten finden Sie im Gesetzestext auf der Homepage des Bundesministeriums der Jusitz und für Verbraucherschutz und im DIHK-Merkblatt.
  • 1. August 2018: Genehmigung der Grundsatzeinigung vom Mai 2018 durch EU-Kommission
  • 7. Mai 2018: Grundsatzeinigung zwischen Bundesregierung und EU-Kommision bzgl. deutscher Förderregelung für Eigenversorgung durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
  • 1. Januar 2016: Inkrafttreten des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung