Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Pflichten in Nichtwohngebäuden

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das nationale Gesetz in Deutschland, das die Anforderungen der europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU/2024/1275) in nationales Recht umsetzt. Es wurde 2020 eingeführt und vereint die Regelungen des früheren Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Das GEG regelt die Energieeffizienzanforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude. Sie betreffen vor allem den Energieverbrauch, die Energieeffizienz, den Wärmeschutz, den Primärenergiebedarf, die CO₂-Emissionen, die Integration erneuerbarer Energien sowie die Gebäudeautomation.
Grundsätzlich geht es bei dieser Gesetzgebung darum einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Der Gebäudebestand soll dafür klimaneutral gestaltet werden. Durch wirtschaftliche, sozialverträgliche und effizienzsteigernde Maßnahmen sollen Treibhausgasemissionen eingespart werden. Zur Versorgung mit Wärme und Kälte in Gebäuden soll Energie sparsamer oder unvermeidbare Abwärme eingesetzt werden und der Einsatz von erneuerbaren Energien soll zunehmen. So sollen fossile Ressourcen geschont und die Abhängigkeit von Energieimporten verringert werden.
Konkrete Auswirkungen auf Ihr Unternehmen hat das Gesetz unter anderem durch den §71 a, in dem geregelt ist, dass Nichtwohngebäude mit
  • einer Heizungsanlage bzw.
  • einer kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage oder
  • einer Klimaanlage bzw.
  • einer kombinierte Klima- und Lüftungsanlage
mit einer Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt seit dem 1. Januar 2025 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgerüstet sein muss. Zusätzlich ist eine für das Gebäude-Energiemanagement zuständige Person oder ein Unternehmen zu benennen oder zu beauftragen, um in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess die Potenziale für einen energetisch optimierten Gebäudebetrieb zu analysieren und zu heben.