EU Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
Die überarbeitete europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU/2024/1275) trat am 28. Mai 2024 in allen EU-Ländern in Kraft und setzt für die Regierungen der EU-Länder den gesetzlichen Rahmen zur Ausgestaltung nationaler Gesetzgebungen für Anforderungen an den Neubau von Gebäuden und Renovierungsmaßnahmen, die für den spezifischen nationalen Kontext am besten geeignet sind. Die Länder können auch bestimmte Gebäudekategorien von den Vorschriften ausnehmen, darunter auch historische Gebäude und Ferienhäuser. Sie wurde in Deutschland bereits durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in geltendes Recht umgesetzt.
Rechtsrahmen und Ziele
Die EPBD soll dazu beitragen, die Renovierungsrate von Gebäuden in der EU zu erhöhen, um mit Hilfe von Mindestanforderungen die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Energieverbrauch sowie die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Der Rechtsrahmen umfasst Wohn- und Nicht-Wohngebäude und Neubauten wie auch Bestandsgebäude. Durch die Einführung von Energieausweisen für Gebäude erhalten Käufer, Mieter und Nutzer klare Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die EPBD unterstützt die Integration von Smart-Home-Technologien und Energiemanagementsystemen, die den Energieverbrauch optimieren und den Nutzern helfen, effizienter mit Energie umzugehen.
Durch die europäische Richtlinie soll die Entwicklung und Umsetzung von energieeffizienten Technologien und Materialien für Neubauten sowie für Gebäuderenovierungen gefördert werden.
Verpflichtungen für Unternehmen
Die konkreten Verpflichtungen für Sie und Ihre Unternehmen ergeben sich aus der nationalen Gesetzgebung, dem GEG. Dennoch lohnt sich für Sie ein Blick in die EPBD, da sie als übergeordneter Rechtsrahmen auch Zielvorgaben und Grenzwerte enthält, die im deutschen Gesetz (noch) nicht eingearbeitet sind. So enthält Paragraph 71a GEG zwar die Verpflichtung, dass Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt seit dem 1. Januar 2025 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 ausgerüstet sein müssen, aber die Verschärfung des Grenzwertes auf 70 Kilowatt ab dem 1. Januar 2030 gemäß Artikel 13 EPBD finden Sie im deutschen Gesetz noch nicht. Sie haben damit die Möglichkeit europäisch bereits beschlossene Entwicklungen schon jetzt in Ihre Planungen aufzunehmen.
Unterstützung für Unternehmen
Die europäische Kommission stellt Ihnen sowohl Normen als auch begleitende technische Berichte, die sogenannten Normen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPB-Normen) zur Verfügung. Diese werden vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verwaltet.
Quelle: Europäische Kommission