Rücknahmepflicht Elektrogeräte im Handel
Seit dem 1. Juli 2022 ist der Lebensmittelhandel mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm müssen danach kostenfrei zurückgenommen werden.