Nr. 26447

ATLAS

Ab dem 1. Juli 2026 kann die Abfertigung im Unternehmen für eilige Sendungen schneller werden, da die Gestellung unmittelbar vor Beginn des Verpackens/Verladens abgegeben werden kann. Erfahren Sie mehr!

Zum 1. Juli 2026 gibt es Erleichterungen im Versandverfahren. So sind z.B. englische Warenbezeichnungen zulässig. Der Zugelassener Empfänger muss Warennummern und Warenbezeichnungen bei der Beendigung des Verfahrens nicht prüfen. Erfahren Sie mehr!

Das Nachforschungsersuchen, auch Follow Up-Verfahren oder Suchverfahren, gilt der Erledigung von Ausfuhrvorgängen, für die der Ausgang der Waren nicht elektronisch nachgewiesen worden ist. Lesen Sie mehr zu den Anforderungen an Alternativnachweise!

Für mehrere Ladeorte genügt eine Ausfuhranmeldung. Unter welchen Bedingungen kann diese Erleichterung genutzt werden? Lesen Sie mehr!

Falls das Atlasausfuhrsystem einschließlich IAA+ technisch nicht zur Verfügung steht, kann auf Formulare ausgewichen werden. Was ist zu beachten? Erfahren Sie mehr!

Ausfuhren sind verpflichtend über das elektronische System ATLAS anzumelden. Unternehmen können eine spezielle Software oder das Anwenderportal des Zolls IAA+ anwenden. Erfahren Sie mehr zum Verfahren und welche Softwareanbieter gelistet sind!

Die Internetausfuhranmeldung IAA+ ist eine Anmeldeoption des Zolls für ATLAS-Ausfuhr. Die Anwendung eignet sich besonders für Unternehmen mit geringer Anzahl an Ausfuhren. Seit dem 17. März 2026 ist der Zugang ausschließlich über das Zollportal möglich. Der Zoll hat in einer Atlas-Info die Neuerungen zusammengefasst. Erfahren Sie mehr!