Nr. 26447

ATLAS

Die deutsche Zollverwaltung informiert über geänderte Fristen im Nachforschungsverfahren Atlas Ausfuhr. So können Unternehmen bereits nach 20 Tagen statt bisher 70 Tagen das Verfahren starten. Lesen Sie mehr über die Anforderungen und die ggf. vorzulegenden Alternativnachweise!

Für mehrere Ladeorte genügt eine Ausfuhranmeldung. Unter welchen Bedingungen kann diese Erleichterung genutzt werden? Lesen Sie mehr!

Falls das Atlasausfuhrsystem einschließlich IAA+ technisch nicht zur Verfügung steht, kann auf Formulare ausgewichen werden. Was ist zu beachten? Erfahren Sie mehr!

Ausfuhren sind verpflichtend über das elektronische System ATLAS anzumelden. Unternehmen können eine spezielle Software oder das Anwenderportal des Zolls IAA+ anwenden. Erfahren Sie mehr zum Verfahren und welche Softwareanbieter gelistet sind!

Die Internetausfuhranmeldung IAA+ ist eine Anmeldeoption des Zolls für ATLAS-Ausfuhr. Die Anwendung eignet sich besonders für Unternehmen mit geringer Anzahl an Ausfuhren. Ab dem 17. März 2026 ist der Zugang ausschließlich über das Zollportal möglich. Der Zoll hat in einer aktuellen Atlas-Info die Neuerungen zusammengefasst. Erfahren Sie mehr!