Atlas: Eine Ausfuhranmeldung für mehrere Ladeorte möglich

Um das Erstellen von mehreren Ausfuhranmeldungen zu vermeiden, konnten Unternehmen bisher die Waren an einen Ladeort, in der Regel am Ort der letzten Verladung, zusammenfassen und dann gemeinsam anmelden.
Es ist jetzt möglich, beim Verladen von Waren an mehreren Ladeorten nur eine Ausfuhranmeldung zu erstellen; in der Ausfuhranmeldung wird dann der letzte Ladeort angegeben.
Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:
  • eine Ausfuhranmeldung für mehrere Ladeorte beim zuständigen Hauptzollamt bewilligt wird
  • die Ware für denselben Empfänger vorgesehen ist.
Die Ausfuhranmeldung gilt nicht, wenn mehrere Ausfuhrsendungen in einem Sammeltransport angemeldet werden sollen.
Diese Ausnahmeregelung gilt sowohl für das Normalverfahren als auch für das vereinfachte Ausfuhrverfahren mit SDE-Bewilligung (Simplified Export Declaration ehemals “zugelassener Ausführer”).
Die Zollverwaltung hatte bereits Zollämter und Hauptzollämter informiert, dass ein sukzessives Verladen den Antrag auf eine abweichend zugelassene Ausfuhrstelle nach der Dienstvorschrift A 06 10 Abs. 204 begründet.
Das letzte Verladen wird somit als Verpacken zur Ausfuhr angesehen.