Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit unterstützen die öffentliche, private und betriebliche Sicherheit und Ordnung. Sie schützen Personen, Sachwerte, insbesondere durch Umsetzung präventiver Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr. Sie arbeiten in Unternehmen der Sicherheitsbranche sowie in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssicherheit, des öffentlichen Dienstes und der Verkehrswirtschaft.

Informationen zur Ausbildung

Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist ein zweijähriger anerkannter Ausbildungsberuf. Im dritten Ausbildungsjahr kann die Ausbildung erweitert und zum/zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit weitergeführt werden.

Organisation der Ausbildung

Thema
Dokumente und Inhalte
Allgemeines zum Ausbildungsberuf
Gesetzliche Rahmen Ausbildungsbeginn
Ausbildungsordnung (Mitgliederbereich)
Ausbildungsvergütung
Berufsausbildungsvertrag
Berufsbildungsgesetz
Wer darf ausbilden?
Weitere Fragen zur Ausbildung? Ihre Ansprechpartner 
Nach der Ausbildung Weiterbildung

Abschlussprüfung

Thema
Dokumente und Inhalte
Prüfung
(Abschlussprüfung)
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 338 KB)
Vorzeitige Zulassung Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Verlängerung und Wiederholung Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses
Ohne Ausbildung zur Prüfung Externenprüfung
Termine Anmeldetermine
Prüfungstermine
Das Ergebnis Prüfungsergebnisse online
Punkteschlüssel
Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung
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